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Kein Apple-Patent für "Wischbewegung"


Das Bundespatentgericht (BPatG) in München hat das Patent des US-amerikanischen Unternehmens Apple zum Entsperren eines Smartphone oder Tablet mit Hilfe einer "Wischbewegung" für nicht in Deutschland gültig erklärt.

Der Vorgang wird offiziell als "Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image" bezeichnet, auf Deutsch übersetzt: "Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild". Daher sei der Vorgang nicht geschützt, denn es werde dadurch kein technisches Problem gelöst. Ein Merkmal eines patentfähigen Vorgangs sei aber gerade dies.

Durch die grafische Maßnahme entstehe lediglich eine größere Bedienerfreundlichkeit und Anschaulichkeit.

Urteil des BPatG München vom 04.04.2013

2 Ni 59/11 EP, 2 Ni 64/11 EP


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