Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 09.02.2021 entschieden, dass der von bloßen datenschutzrechtlichen Bagatellschäden Betroffene keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch hat. Ein Bagatellschaden war im zugrundeliegenden Fall angenommen worden, weil im Rahmen eines Datenlecks der Name, das...