Die Datenschutzbehörde in Österreich entschied per Bescheid vom 08.11.2019, dass das Verlangen, ein umfangreiches Online-Formular zur Ausübung des Löschungsrechts auszufüllen, unberechtigt sei. Vielmehr müsse dem Löschungsbegehren stattgegeben werden, wenn aufgrund der vorhandenen Daten...