Abmahnung World of LED GbR
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der World of LED GbR, Fuldaer Berg 26-28, 36088 Hünfeld, Geschäftsführender Gesellschafter Christian Pforr, durch die Kanzlei Loschelder Leisenberg vor. In der Abmahnung der World of LED GbR wird zunächst ausgeführt, dass die World of LED GbR ein europaweit agierender Fachhandel für LED Produkte sei.
Sodann wird ein Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz beanstandet. Nach diesem Gesetz ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen, bevor er solche Geräte in Verkehr bringt. Sämtliche registrierten Hersteller von Beleuchtungskörper sind verpflichtet, bei der Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten mitzuwirken und insbesondere die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Die Kosten der Rücknahme und Entsorgung von Beleuchtungskörper liege bei ca. 80 % der Herstellungskosten.
Die World of LED GbR würde auf diesem Wege gegen Trittbrettfahrer dieses Systems vorgehen, also gegen Hersteller und Vertreiber von Beleuchtungskörpern, die nicht registriert sind und sich folglich nicht an den Entsorgungskosten beteiligen, so die Kanzlei Loschelder Leisenberg.
Darüber hinaus müssen Beleuchtungskörper dauerhaft so gekennzeichnet werden, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass die Geräte nach dem Inkrafttreten des Elektrogesetz erstmals in Verkehr gebracht wurden.
Die Firma World of LED GbR lässt sodann durch die Kanzlei Loschelder Leisenberg auffordern das beanstandete Verhalten unverzüglich abzustellen und die als Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. An dieser Stelle weisen wir bereits darauf hin, dass kein Anspruch der World of LED GbR besteht, die der Abmahnung der World of LED GbR beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein Hinweis darauf ist der Abmahnung der World of LED GbR nicht zu entnehmen.
Weiter macht die World of LED GbR durch die Kanzlei Loschelder Leisenberg Auskunftsansprüche geltend. Die World of LED GbR lässt durch ihre Kanzlei auffordern, Auskunft darüber zu erteilen, von welchem oder welchen Unternehmen die Beleuchtungskörper bezogen wurden und zwar unter genauer Angabe der Firmierung und der Anschrift.
Unserer Ansicht nach ist die der Abmahnung der World of LED GbR durch die Kanzlei Loschelder Leisenberg beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst. Wir raten daher dringend davon ab, diese der Abmahnung der World of LED GbR beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.