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Abmahnung PartyLite GmbH

Abmahnung PartyLite GmbH durch die Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye


Abmahnung PartyLite GmbH © Ruth Black - Fotolia.com

Die Firma PartyLite GmbH lässt derzeit urheberrechtliche und markenrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye aussprechen. Die Firma PartyLite GmbH aus Heidelberg lässt mit der Abmahnung die Nutzung der Marke „Partylite“ sowie die unberechtigte Nutzung von Bildmaterial, an dem der Firma PartyLite GmbH angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen, beanstanden. Von den Abmahnungen der Firma PartyLite GmbH sind nach unserer Kenntnis hauptsächlich Verkäufer auf der Handelsplattform eBay betroffen.

Soweit es sich bei diesen Verkäufern auf der Handelsplattform eBay um so genannte PartyLite- Beraterinnen handelt, wird dem Empfänger der Abmahnung der Firma PartyLite GmbH vorgeworfen, gegen den mit der Firma PartyLite GmbH geschlossenen Beratervertrag verstoßen zu haben, der einen Verkauf der Produkte der Firma PartyLite GmbH nur im Wege von so genannten Heimvorführungen erlaube.

Die Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye fordert im Namen der Firma PartyLite GmbH insofern zur Unterlassung und somit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Die durch die Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye  im Auftrag der Firma PartyLite GmbH mit der Abmahnung vorgefertigt übersandte Unterlassungserklärung sieht unter anderem eine feste Vertragsstrafe vor. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung der Firma PartyLite GmbH Auskunft über Namen und Anschriften sämtlicher Lieferanten der Produkte der Firma PartyLite GmbH erteilen. Der Streitwert wird seitens der Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye der Firma PartyLite GmbH mit 20.000 € angegeben.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung der Kanzlei Büsing, Müffelmann & Theye im Auftrag der Firma PartyLite GmbH beiliegende Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.



UPDATE 11.03.2013: PartyLite GmbH spricht nun auch urheberrechtliche Abmahnung aus

Die Firma PartyLite GmbH, Heinrich-Fuchs-Str. 96, 69126 Heidelberg, spricht nun auch über Ihre in Frankfurt am Main ansässigen Rechtsanwälte Büsing, Müffelmann & Thye (BMT) eine urheberrechtliche Abmahnung aus, weil ein Produktfoto, an dem die Firma PartyLite GmbH die ausschließlichen Rechte habe, widerrechtlich bei dem Angebot eines Artikels auf der Internethandelsplattform eBay verwendet worden sei.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten und Schadenserstaz in einem unteren dreistellen Bereich verlangt.

Viel gravierender und damit risikoreicher ist jedoch die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die die BMT Rechtsanwälte Büsing, Müffelmann & Thye vorformuliert und der Abmahnung als Anlage beigefügt haben. Hiernach soll eine Vertragsstrafe von 5.500,00 € unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Fall der Zuwiderhandlung zugunsten der Firma PartyLite GmbH versprochen werden. Auch ist das vorformulierte Unterlassungsversprechen dermaßen weit gefasst, dass aus dieser so vorgefertigten Unterwerfungserklärung ganz erhebliche Risiken resultieren, die dringend vermieden werden sollten!



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