Abmahnung Jörg Winkler durch Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Jörg Winkler, Steinkirchen, anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer, Trier, vor.
Mit der Abmahnung lässt Jörg Winkler das Online-Angebot eines Mitbewerbers rügen – betroffen ist das Marktsegment
- mobile Stromversorgung für Yachten und Wohnmobile.
Dem Empfänger der Abmahnung wird im Rahmen der Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer vorgeworfen, dass er eine angeblich
- fehlerhafte / veraltete Widerrufsbelehrung
- fehlerhafte Formulierungen innerhalb der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- fehlerhafte Preisangaben in Bezug auf die Versandkosten
verwende.
Mit seiner Abmahnung fordert Jörg Winkler durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf – ebenso sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 € erstattet werden.
Die durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass sie zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Änderung abgegeben werden sollte.
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