Abmahnung Innova Handelshaus AG – Marke INNOVA – durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Innova Handelshaus AG, anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Preu Bohlig & Partner, vor.
Gegenstand dieser Abmahnung der Firma Innova Handelshaus AG ist die Verletzung der
Marke INNOVA
durch die Bewerbung und den Verkauf von Betten und Bettwaren unter der Bezeichnung INNOVA.
Mit der Abmahnung der Firma Innova Handelshaus AG werden derzeit noch keinerlei finanzielle Ansprüche zu Gunsten der Firma Innova Handelshaus AG durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner behauptet.
Aufgrund unserer Erfahrungen mit der Kanzlei Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte ist jedoch davon auszugehen, dass die für die Abmahnung angefallenen Abmahnkosten (also die Rechtsanwaltsgebühren) sowie ggf. auch Lizenzschadensersatzansprüche mit einem nachfolgenden Schreiben geltend gemacht werden.
Aufgrund des erheblichen Risikos können wir in diesem Fall jedenfalls nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Preu, Bohlig & Partner im Auftrag der Firma Innova Handelshaus AG vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Aufgrund der hohen Streitwerte im Markenrecht sowie der damit einhergehenden erheblichen Kostenrisiken können wir ebensowenig empfehlen, die Abmahnung der Firma Innova Handelshaus AG, vertreten durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner als Abzocke oder unberechtigte Massenabmahnung abzutun.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.