Abmahnung Folkert Knieper – marions-kochbuch.de
Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Betreibers der Internetseite marions-kochbuch.de, Herrn Folkert Knieper, 28195 Bremen, vor.
In dem Abmahnschreiben der in Hamburg ansässigen Rechtsanwälte des Herrn Folkert Knieper werden wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung von Fotos, an denen Herr Folkert Knieper die ausschließlichen Rechte haben soll, urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassen, (Lizenz-) Schadensersatz sowie auf Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht.
Die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung geht unseres Erachtens rechtlich über das hinaus, was zur wirksamen Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderlich wäre. Aus diesem Grunde kann nicht empfohlen werden, eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Beratung und ggf. Abänderung durch einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt abzugeben, da hierdurch erhebliche Risiken für die Zukunft vermieden oder zumindest eingeschränkt werden können.
Auch sollten die geltend gemachten finanziellen Forderungen des Herrn Folkert Knieper nicht ungeprüft ausgeglichen werden.
Anzumerken ist ferner, daß bereits der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 12.11.2009, Aktenzeichen I ZR 166/07, zugunsten des Herrn Folkert Knieper entschieden hat, daß auch Betreiber von Internetportalen dafür haften, wenn sie Dritten die Möglichkeit einräumen, Bilder zu Rezepten von der Internetnetplattform marions-kochbuch.de zu kopieren – wir berichteten [HIER].
Aus diesem Grunde kann nicht empfohlen werden, derartige Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als unberechtigte Massenabmahnungen oder reine Abzocke abzutun.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.