Abmahnung Firma Racingpoint UG, Kaltenkirchen
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Racingpoint UG (haftungsbeschränkt), Kaltenkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Schwegler, Altnau, Schweiz, vor.
Die Firma Racingpoint UG handelnd unter dem ebay-Verkäufernamen "Racingpoint77", im Marktsegment
ferngesteuerte Modelle von Flugzeugen, Hubschraubern, Schiffen und Fahrzeugen.
Über ihre in Bad Bramstedt ansässigen Rechtsanwälte lässt die Firma Racingpoint UG das eBay-Angebot eines Mitbewerbers abmahnen. Hierbei wird ein angeblicher Verstoß gegen das Elektrogesetz geltend gemacht.
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen. Mit der Abmahnung der Firma Racingpoint UG will diese gegen nicht registrierte Hersteller und Händler vorgehen, die sich nicht an den Entsorgungskosten beteiligen.
Nach ganz herrschender Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 ElektroG (i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG) bereits dann vor, wenn ein Händler die Produkte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.
Um derartige Abmahnungen zu verhindern, sollten Sie beim Vorliegen des geringsten Zweifels Nachforschungen anstellen, ob die Hersteller Ihrer Elektro- und Elektronikprodukte beim Umweltbundesamt registriert sind. Eine entsprechende Liste finden sie bei der Stiftung elektro-altgeräte register (Stiftung EAR).
Weiter wird die Erstattung der Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 EUR gefordert. Dies entspricht Nettorechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 EUR.
Im vorliegenden Fall können wir jedenfalls nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben.