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Abmahnung Firma Power Balance Handels GmbH -Power Balance LLC Armbänder


Abmahnung Firma Power Balance © alphaspirit - Fotolia.com

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH, Ringbergstraße 6, 83707 Bad Wiessee, vor.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie aus München wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Vertriebs von Produkten der Firma Power Balance LLC geltend gemacht. Es wird Bezug genommen auf die Wort-/Bildmarke „PB“ und die Wortmarke „Power/Balance“.


Bei dem mit der Abmahnung beanstandeten Produkt handelt es sich um ein Armband. Ein Testkauf eines Armbands habe ergeben, dass es sich angeblich um Produktfälschungen handele.
Weiter wird in der Abmahnung angegeben, dass die Firma Power Balance Handels GmbH exklusivberechtigte Importeurin der Power Balance Armbänder für Europa ist und nach den Bestimmungen des Lizenzvertrages mit der Power Balance LLC dazu berechtigt ist, gegen Produktnachahmungen vorzugehen. Eine entsprechende Bestätigung ist der Abmahnung der Firma Power Balance Handels GmbH beigefügt.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung, und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist sehr weitgehend. So wird z.B. verlangt, über die Adressen des Lieferanten, Hersteller, Verkaufsstellen, Preise und über die einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselt nach Gestehungskosten und Umsätzen Auskunft zu erteilen.

Zudem soll die gesamte vorhandene Ware der Vernichtung zugeführt werden und ein entsprechender Nachweis übersandt werden.

Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 100.000,00 EUR beziffert.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Wir raten weiter davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.


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