Abmahnung Firma Nintendo
Die Firma Nintendo lässt derzeit durch ihre überörtliche Sozietät mit Hauptsitz in München Abmahnungen aussprechen. Von diesen Abmahnungen betroffen sind Händler, die Kopiervorrichtungen für die DS-Konsolen und sogenannte Mod - Chips für die Nintendo-Konsole „Wii" anbieten.
Zur Begründung der Abmahnung wird seitens der Kanzlei der Firma Nintendo angeführt, dass die Angebote dazu dienen würden, die in der „Wii" angebrachten technischen Schutzmaßnahmen bewusst zu umgehen um das Abspielen von Raubkopien zu ermöglichen. Hierdurch würde ein Verstoß gegen § 95a Abs. 3 UrhG vorliegen.
Wir können nicht empfehlen die durch die Kanzlei der Firma Nintendo der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterzeichnen. Diese Unterlassungserklärung wurde bewusst so vorformuliert, dass der Abgemahnte durch eine unveränderte Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein weit gehendes Schuldanerkenntnis abgibt.