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Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH


Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH © Gina Sanders - Fotolia.com

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und somit auch von Lampen und Beleuchtungskörpern verpflichtet, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen. Mit der Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH will diese gegen nicht registrierte Hersteller vorgehen, die sich nicht an den Entsorgungskosten beteiligen.

So wurde in der Vergangenheit bereits gegen den Hersteller "The Daylight Company" vorgegangen. Im Rahmen von Testkäufen werden solche „schwarzen Schafe" durch die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH ermittelt. 

Nach ganz herrschender Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 ElektroG (i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG) bereits dann vor, wenn ein Händler die Produkte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

Um derartige Abmahnungen der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH zu verhindern, sollten Sie beim Vorliegen des geringsten Zweifels Nachforschungen anstellen, ob die Hersteller Ihrer Elektro- und Elektronikprodukte beim Umweltbundesamt registriert sind. Eine entsprechende Liste finden sie bei der Stiftung elektro-altgeräte register (Stiftung EAR).

Update: Derzeit spricht die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das ElektroG durch die Kanzlei Loschelder Leisenberg aus.


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