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Abmahnung der Dutta Modevertrieb GmbH (MO / myMO), Hamburg, durch Kanzlei Preu Bohlig & Partner

Erfahrung mit einer markenrechtlichen Abmahnung der Dutta Modevertrieb GmbH, vertreten durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner


Abmahnung der Dutta Modevertrieb GmbH MO / myMO

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Dutta Modevertrieb GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Dutta, Hufnerstr. 20, 22083 Hamburg, vor.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Preu Bohlig & Partner – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, wird zunächst erläutert, dass die Firma Dutta Modevertrieb GmbH über die Internetadressen dutta.de, usha.de und my-mo.net erreichbar sei.

Zudem sollen die Produkte der Firma Dutta Modevertrieb GmbH unter den Zeichen „MO“ und „myMO“ angeboten und vertrieben werden. Die Marke „MO“ geniesse dabei als eingetragene (Wort-) Marke kennzeichenrechtlichen Schutz für Warenklasse 25 und damit für Kleidungsstücke, insbesondere für Kleider, Kostüme und ähnliche Bekleidungsstücke.

Mit der Abmahnung der Firma Dutta Modevertrieb GmbH wird das Angebot eines ebay-Händlers beanstandet. Es wird gerügt, dass der abgemahnte Verkäufer widerrechtlich Bekleidungsstücke unter der Bezeichnung „MO Style“ anbieten würde, ohne dass eine Zustimmung der Firma Dutta Modevertrieb GmbH vorläge.

Zur Vermeidung gerichtlicher Maßnahmen lässt die Firma Dutta Modevertrieb GmbH dazu auffordern, die der Abmahnung als Anlage beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Die der Abmahnung beiliegende „Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung“ sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch vor („…eine von der Dutta Modevertrieb GmbH festzusetzende und im Streitfall vom Landgericht Hamburg, Zivilkammer 27, zu überprüfenden angemessenen Vertragsstrafe…“). Ebenfalls soll sich der Abgemahnte darin unter Vorlage entsprechender Dokumente zur Erteilung unterschiedlicher Auskünfte verpflichten. Weiter soll sich der Abgemahnte dazu verpflichten, allen Schaden zu ersetzen, der der Firma Dutta Modevertrieb GmbH durch die angeblich rechtswidrige Handlung entstanden sein soll. Letztlich soll der Abgemahnte in der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung anerkennen, die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner nach einem Gegenstandswert von € 100.000,00 nebst Testkaufkosten zu ersetzen.

Ferner sind dem Abmahnschreiben noch mehrere (geschwärzte) Kopien von Beschlüssen bzw. einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Hamburg aus den Jahren 2009/2010 beigefügt. Diesen Beschlüssen lässt sich entnehmen, dass das LG Hamburg in (angeblich in „vergleichbaren Fällen“) mehrmals den markenrechtlichen Unterlassungsanspruch der Firma Dutta Modevertrieb GmbH im Wege von einstweiligen Verfügungen bestätigte (zum Teil trotz vorliegender Schutzschriften). Das LG Hamburg hat dabei Streitwerte zwischen 50.000,00 € und 100.000,00 € festgesetzt.

Wir erachten die durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung dennoch als zu weit gefasst – sie sollte daher nicht ohne vorherige Änderung durch einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt abgegeben werden. Natürlich muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung immer dazu geeignet sein, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, um keine Risiken gerichtlicher Auseinandersetzungen einzugehen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ist es indes bspw. aber gerade nicht erforderlich, Abmahnkosten und Auskunftsansprüche anzuerkennen – insoweit ist die Aussage der Kanzlei Preu Bohlig & Partner, nach der nur die Abgabe der der Abmahnung beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtliche Maßnahmen vermeiden könne, aus rechtlicher Sicht kaum haltbar und somit äußerst irreführend.

Bei jedweden Zweifeln raten wir daher dringend an, sich umgehend nach Erhalt einer solchen Abmahnung an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden, um so unnötige Risiken für die Zukunft oder Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden.

Schon aufgrund der im Markenrecht gängigen hohen Streitwerte und der daraus resultierenden Kostenrisiken, sollten die Abmahnungen der Firma Dutta Modevertrieb GmbH äußerst ernst genommen werden und daher keinesfalls als reine „Abzocke“ oder als „rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung“ abgetan und ignoriert werden.

Bei Rückfragen können Sie sich natürlich auch gern an uns wenden.

 


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Josef

    25 Februar 2017 um 11:21 |
    Dieser Herr treibt Jahre später immer noch sein Unwesen mit den Rechtsanwälten Preu & Partner.
    Er selbst verkauft Luxus Taschen auf ebay unter einen anderen Account Namens vintage-luxury-fashion.
    Mehr als fragwürdig.

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