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Abmahnung Ali Tasdemir

Erfahrung mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Ali Özgür Tasdemir, handelnd unter „siraley“, durch Rechtsanwältin Arzu Erdogan


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Ali Tasdemir, Hamburg, handelnd bei eBay unter der Bezeichnung „siraley“, vertreten durch Frau Rechtsanwältin Arzu Erdogan, Hamburg, vor.

Mit ihrer Abmahnung behauptet Rechtsanwältin Arzu Erdogan, dass ein Privatverkäufer auf der Internethandelsplattform eBay tatsächlich gewerblich tätig sei. Aus diesem Grunde habe der Empfänger der Abmahnung eine vollständige Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügbar zu halten und die Verbraucher über das Widerrufsrecht zu belehren und ihnen ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung einzuräumen. Weil diese Anforderungen durch den Empfänger der Abmahnung aber nicht erfüllt würden, begründe dies einen Wettbewerbsverstoß zulasten des Herrn Ali Özgür Tasdemir.

Rechtsanwältin Arzu Erdogan fordert den Empfänger der Abmahnung anschließend unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Ali Tasdemir auf. Ebenfalls sollen Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren zu Gunsten von Rechtsanwältin Erdogan) aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € erstattet werden.

Zudem wird eine geringe zweistellige „Aufwandspauschale“ von dem Empfänger der Abmahnung gefordert. Worum es sich bei dieser „Aufwandspauschale“ handelt, erklärt Rechtsanwältin Arzu Erdogan hingegen nicht.

Ferner liegt der Abmahnung der Frau Rechtsanwältin Arzu Erdogan noch eine im Entwurf vorformulierte Unterlassungserklärung bei, nach der sich der Empfänger der Abmahnung gegenüber Herrn Ali Tasdemir zur Unterlassung verpflichten soll und für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 € an Herrn Ali Tasdemir zahlen soll. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten anerkannt werden.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir aufgrund der erheblichen Risiken, die mit dieser vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehen, nicht empfehlen, diese strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung zu Gunsten des Herrn Ali Tasdemir abzugeben.


UPDATE 11.10.2013: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Ali Özgür Tasdemir ("siraley"), vertreten durch die Hamburger Rechtsanwältin Arzu Erdogan, vor.

Auch in diesem Fall lässt Herr Tasdemir einem eBay-Händler vorwerfen, sich als Privatverkäufer zu bezeichnen, obwohl er gewerblich tätig sei.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll der Empfänger der Abmahnung Abmahnkosten, also Rechtsanwaltsgebühren, aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwältin Erdogan zum Ausgleich bringen.


UPDATE 07.05.2014: Weitere Abmahnung(en)

Uns sind in den vergangenen Tagen zwei weitere Abmahnungen zugegangen, die Herr Ali Tasemir, handeld unter "siraley", durch Rechtsanwältin Erdogan gegenüber Privatverkäufern bei eBay hat aussprechen lassen. Vorwurf der jeweiligen Abmahnung ist auch in diesem Fällen ein angeblich gewerblicher Handel durch die abgemahnten Privatverkäufer.

Es werden jeweils Abmahnkosten aus einem Streitwert von 10.000,00 € geltend gemacht und Unterlassungserklärungen zu Gunsten von Ali Tasdemir verlangt.

Auffallend: In einem der Abmahnfälle wendet sich Rechtsanwältin Arzu Erdogan erst fast ein halbes Jahr nach der Abmahnung erneut an den zuvor abgemahnten eBay-Händler und fordert die Übersendung des Originals der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weshalb das Original nicht unverzüglich angefordert worden ist, bleibt unbekannt. Allerdings stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Unterlassungsinteresse des Herrn Tasdemir.



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Kommentare (4)

  • Eugenia

    07 Februar 2016 um 22:50 |
    Hallo Ich habe heute eine komische Vorschlag Ali Tasdemir vom erhalten:
    "Hallo, ich biete auf der Internetplattform Ebay unter dem Nutzername "siraley" Waren zum Verkauf an.Ich habe es festgestellt dass Sie bei ihr Angebot 5 Bilder von mir kopiert und ohne mein Erlaubnis benutzt haben.Bei den Fotografien handelt es sich um geschützte Lichtbilder im Sinne des § 72 Urhebergesetz.Ich gebe ihnen das möglichkeit dass diesem Fall außergerichtlich lösen.Daher überweisen Sie 100€ (20€ pro Lichtlicht ) auf mein Paypal Konto bis zum 12.02.2016.Mein Paypal Konto lautet XXX
    Sollte ich nach Fristablauf feststellen müssen, dass die Zahlung nicht eingegangen sind, bin ich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
    Mfg "
    In der Regel wird der Urheber bzw. der Rechteinhaber den Verletzer abmahnen und auffordern, eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit verpflichtet sich der Verletzer den Rechtsverstoß in Zukunft nicht mehr zu wiederholen.
    Ist es erlaubt und gesetzlich richtig sollsche Vorschläge zu machen? Bitte im Info Vielen Dank

    antworten

  • Eckard

    07 Juli 2014 um 14:18 |
    Firma Erdogan scheint in Verbindung mit Firma Tasdemir diese Abmahnungen hauptberuflich zu betreiben. Wir erhielten genau dieselbe Abmahnung.
    Terminsetzung bei Abmahnung bis zur beabsichtigten Vorlage bei Gericht: 14 Tage; Brief jedoch erst 10 Tage nach Erstellung eingeworfen.
    Wir haben geantwortet, aber nichts unterschrieben. Mal sehen, was passiert.
    Meine Auffassung: Die eine Firma will ganz einfach abkassieren (das Standardschreiben liegt denen ja aus den älteren Vorgängen vor und braucht nur kopiert zu werden), und die andere Firma will die Konkurrenz einschüchtern lassen.
    Spitzen-Geschäftsmodell!

    antworten

  • Dittmer

    10 Januar 2014 um 18:04 |
    Moin Moin
    Auch wir haben solch eine Abmahnung bekommen von Frau Erdogan was kann ich tun?
    Gruß

    antworten

    • zemo

      27 Januar 2014 um 19:21 |
      bei mir wahr genau das gleich ,Sie leben nicht von verkauf , Die leben von solche anzeige was eigentlich nicht korrekt ist
      ich habe mich an ANWALT BRÄUER GEWENDET DAS WAHR GUTE ENTSCHEIDUNG

      antworten

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