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Abmahnung Aeronaut Fashion UG A87

Abmahnung Aeronaut Fashion UG durch Rechtsanwalt Saroglakis


Abmahnung Aeronaut Fashion Rechtsanwalt Saroglakis

Die Aeronaut Fashion UG (haftungsbeschränkt), Fürstenbergstraße 171, 60322 Frankfurt am Main, lässt durch Rechtsanwalt Saroglakis angebliche Markenverstöße an der Wortmarke „A87“, die die Aeronaut Fashion UG tatsächlich beim DPMA eingetragen bekommen hat, zur Abmahnung bringen. Rechtsanwalt Saroglakis ist uns auch durch andere Abmahner bekannt.

Die Wortmarke „A87“ ist zugunsten der Aeronaut Fashion UG aus Frankfurt in den Klassen 18, 25 und 28 eingetragen beim DPMA eingetragen (Registernummer 302009017134). Ebenso ist A87 als Wortmarke als Gemeinschaftsmarke europarechtlich zugunsten der Aeronaut Fashion UG registiert.

In Folge der unrechtmäßigen Benutzung der Wortmarke „A87“ sei die Aeronaut Fashion UG berechtigt, Unterlassung zu verlangen, so Rechtsanwalt Saroglakis.

Durch die Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme könne die Angelegenheit zum Abschluss gebracht werden.

In keinem Fall sollten Sie die Abmahnung der Aeronaut Fashion UG als Abzocke abtun. Wir raten zudem nicht dazu an, die der Abmahnung der Firma Aeronaut Fashion UG durch die Kanzlei Saroglakis beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.

Update 01.06.2013: Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma Aeronaut Fashion UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Laura Nauman (geb. Fromhold), Fürstenberger Straße 171, 60322 Frankfurt, durch Rechtsanwalt Apostolos Saroglakis vor.

Rechtsanwalt Apostolos Saroglakis lässt sodann im Auftrag der Aeronaut Fashion UG wie folgt ausführen:

„Zur Sicherung Ihrer Rechte an der Kennzeichnung "A87", sowie anderen Kennzeichen, verfügt die Aeronaut Fashion UG (haftungsbeschränkt) über umfangreichen Markenschutz. Beispielhaft verweisen wir insoweit auf die Europäische Gemeinschaftsmarke (008820953) mit Priorität vom 20.01.2010 (Auszug aus der Datenbank des Europäischen Patent- und Markenamtes liegt anbei).

Ferner verfügt die Aeronaut Fashion UG (haftungsbeschränkt) zur Sicherung Ihrer Rechte an der Kennzeichnung "Aero NYC" über umfangreichen Markenschutz. Diesbezüglich verweisen wir insoweit beispielhaft auf die Deutsche Marke (302011009203) mit Priorität vom 16.02.2011. (Auszug aus der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes liegt anbei). Die o.g. Marken beanspruchen umfangreichen Schutz u. a. für Waren der Klasse 25, mithin Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen. Solche Artikel, welche die vorstehend bezeichnete Marke abbilden (z.B. als Schriftzüge oder Labels) oder diese zur Kennzeichnung des Verkaufsangebots werberechtlich verwenden, verletzen die Markenrechte unserer Mandantin.“

Nachdem die Aeronaut Fashion UG durch Rechtsanwalt Apostolos Saroglakis zum konkreten angeblichen Verstoß vorträgt (unbefugte Verwendung einer Marke bei auf der Handelsplattform eBay) ist in der Abmahnung zu lesen:

„Bei diesen Artikeln handelt es sich um nicht autorisierte Produkte, deren Verkauf von unserer Mandantin nicht toleriert wird. Einzig unsere Mandantin ist im Deutschen Wirtschaftsraum zur Herstellung und Vertrieb von Bekleidungsstücken und Accessoires der obengenannten Marken berechtigt. Folglich stellt das Anbieten und/oder der Verkauf von unberechtigten Produkten im Deutschen Wirtschaftsraum eine Markenrechtsverletzung dar.

Mithin steht unserer Mandantin ein Unterlassungsanspruch Ihnen gegenüber zu. Zum Zwecke einer möglichen straf- und zivilrechtlichen Verfolgung liegen uns gerichtlich verwertbare Beweise vor, aus denen hervorgeht, dass solche unberechtigten Produkte angeboten wurden.

Mit Angebot und / oder Vertrieb solcher Produkte verletzen Sie die Rechte unserer Mandantin an den vorbezeichneten Kennzeichen. Sie verletzen somit das ausschließliche Recht des Markeninhabers im Sinne des § 14 MarkenG. Unserer Mandantin stehen daher Ihnen gegenüber Unterlassungs-, Schadenersatz- und Auskunftsansprüche im Sinne der §§ 14 und 19 MarkenG zu.

Im Einzelnen:

- Sie sind aufgefordert, die vorstehend näher bezeichnete Benutzung der Kennzeichen "A87" sowie "Aero NYC" ab sofort zu unterlassen (vgl. § 14 MarkenG).

- Sie haben die Wiederholungsgefahr betreffend etwaige zukünftige gleichartige Verletzungshandlungen durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung zu beseitigen (arg. Ex § 12 Abs. 1 UWG).

- Sie sind verpflichtet, unserer Mandantin durch Vorlage von Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheinen über Herkunft und den Vertriebsweg der beanstandeten Bekleidungsstücke und / oder Kopfbedeckungen Auskunft zu erteilen. Insoweit sind Sie verpflichtet, Angaben zu Namen und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und etwaiger Vorbesitzer, aller Ihrer gewerblichen Abnehmer und Auftraggeber zu erteilen (vgl. § 19 MarkenG).

- Sie sind ferner verpflichtet, unserer Mandantin durch Vorlage von Belegen Auskunft über die Menge der bestellten, erhaltenen und ausgelieferten Bekleidungsstücken und / oder Kopfbedeckungen, die wie beanstandet gekennzeichnet waren, über die Einkaufszeiten und Verkaufszeiten, Einkaufspreise und Verkaufspreise, sonstige über die Einkaufspreise hinausgehende Gestehungskosten, die mit dem Verkauf erzielten Nettoumsätze und den mit dem Verkauf erzielten Gewinn zu erteilen.

- Sie sind außerdem verpflichtet, die noch in Ihrem Besitz befindlichen beanstandeten Bekleidungsstücke und/ oder Kopfbedeckungen, die mit dem Zeichen unserer Mandantin versehen sind, zu vernichten und die Vernichtung nachzuweisen (vgl. § 18 MarkenG).

- Sie sind ferner verpflichtet, unserer Mandantin den durch die Verletzungshandlung entstandenen Schaden zu ersetzen (vgl. § 14 MarkenG)."

Weiter fordert die Aeronaut Fashion UG auf, die Kosten der Inanspruchnahme der Anwaltskanzlei Saroglakis, Falkenturmstraße 3, 80331 München, basierend auf einem Streitwert von 100.000,00 EUR (1.780,20 EUR) nebst Testkaufkosten zu ersetzen.

Betrachtet man die Handelsregistereintragung der Aeronaut Fashion UG fällt auf, dass diese am 25.08.2009 beim Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen unter dem Registerzeichne HRB 86148 eingetragen wurde und über ein Stammkapital von gerade einmal 100,00 EUR verfügt.

„Aeronaut Fashion Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Frankfurt am Main, Fürstenbergerstraße 171, 60322 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2009. Geschäftsanschrift: Fürstenbergerstraße 171, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: Gestaltung, die Herstellung und der Vertrieb von Kleidung und Accessoires sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten. Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführerin: Fromhold, Laura Elizabeth, Frankfurt am Main, *12.04.1983, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.“ Quelle: https://www.handelsregister.de

Auch der eher lieblose Onlineshop der Aeronaut Fashion UG lässt nicht gerade auf einen „ausgedehnten“ Handel schließen. Handelsaktivitäten z.B. auf eBay konnten wir nicht feststellen.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (2)

  • Ioanis

    10 Dezember 2014 um 15:43 |
    Johannes, jetzt musst Du aber schon erklären, was unter Deinem Link so tolles stehen soll - das ist doch nur allgemeines Palaver (wahrscheinlich auch noch irgendwo abgeschrieben)

    antworten

  • Johannes Gerd

    10 Dezember 2014 um 15:01 |
    Über einen genau solchen Vorfall habe ich letztens auch gelesen, auf einem Blog, auf der Seite eines Rechtsanwaltes.
    Das ist wirklich ärgerlich, wenn man eine solche Abmahnung erhält. Grad in dem Fall, über den der Rechtsanwalt geschrieben hatte, war es auch nicht abzusehen.
    Hier ist mal der Link zu dem Artikel des Rechtsanwaltes, für Interessierte, oder für Opfer, denen das gleiche wiederfahren ist:
    aid24.de/rechtsblog/haben-sie-von-der-anwaltskanzlei-saroglakis-eine-markenrechtsabmahnung-erhalten

    antworten

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