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Abmahnung der Frau Katharina Schipilow durch die Kanzlei Sandhage


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Katharina Schipilow, Inhaberin der Firma Gopax, Koblenz, vor.

Frau Katharina Schipilow betreibt die Internetseite gopax24.de.


Frau Schipilow lässt über die Rechtsanwälte Sandhage, Berlin / Brandenburg, angebliche Verstöße innerhalb der Widerrufsbelehrung und die Werbung mit Garantien abmahnen.
Zunächst fällt auf, dass in der Abmahnung keinerlei Bezug auf eine Tätigkeit der Frau Schipilow im Internet (bspw. bei ebay oder in einem Onlineshop) genommen wird. Vielmehr wird durch die Kanzlei Sandhage nur angegeben, dass Frau Schipilow einen Einzelhandel betreibt und in ihrem Ladengeschäft die gesamte Palette von Einrichtungsprodukten für den Wohnbereich verkauft.


Neben der Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung werden für die Abmahnung zudem Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von netto 555,60 EUR bei einem Gegenstandswert von 7.500,00 EUR gefordert.


Der Entwurf sieht nämlich ein Vertragstrafeversprechen von 5.100,00 EUR unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, ein abstraktes Schuldanerkenntnis sowie eine Freistellungserklärung in Bezug auf die Abmahnkosten in Höhe von 555,60 EUR vor.


Weiter wird ein Schadensersatz geltend gemacht.


Wir können in diesem Fall nicht anraten, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.


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