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Prozessuale Verwertung einer unzulässigen Videoüberwachung


Das Landesarbeitsgericht in Kiel entschiede, dass eine unzulässige Videoaufzeichnung, die der Aufdeckung einer Straftat zulasten eines Arbeitgebers diente, dennoch unter bestimmten Voraussetzungen in einem Arbeitsgerichtsprozess verwendet werden darf, wenn der tatvedächtige Arbeitnehmer in einer auf die Aufzeichnung unmittelbar anchließenden Anhörung diese Tat gestanden hat. Das Beweisergebnis, welches vom Gericht verwendet wird, darf jedoch nicht das Ergebnis der Auswertung der Videoaufzeichnung sein, sondern muss aus der Vernehmung der Zeugen hervorgehen, die beim anschließenden Geständnis zugegen waren.

Urteil des LAG Kiel vom 16.11.2011

3 Sa 284/11

jurisPR-ArbR 13/2013, Anm. 2


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