"Gewerbliches Ausmaß" einer Urheberrechtsverletzung bei Oscar dekoriertem Film
Wenn durch das Einstellen von durch das Urheberrecht geschützten Werken in ein peer-to-peer-Netzwerk Rechte der Urheberschaft verletzt werden, kann der Rechteinhaber von dem Unternehmen, über das das Netzwerk betrieben wird, Auskünfte verlangen, die persönliche Daten des Rechteverletzers betreffen. Voraussetzung dafür ist aber unter anderem ein "gewerbliches Ausmaß" der Rechtsgutsverletzung. Bei Kinofilmen ist dies regelmäßig der Fall, wenn das Erscheinungsdatum erst ein halbes Jahr zurückliegt.
In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum jedoch auch länger sein. So lag es nach Auffassung des OLG Köln in einem Fall, der einen mit einem Oscar ausgezeichneten Film zum Gegenstand hatte. Der Kriegsfilm "Tödliches Kommando - The Hurt Locker" bekam ein Vierteljahr nach seinem Erscheinen in Deutschland diese Auszeichnung. Durch diese Auszeichnung sei erneut eine Frist von 6 Monaten in Gang gesetzt worden, die einen Auskunftsanspruch begründe, so die Kölner Richter. Dieser Anspruch habe demnach auch noch 9 Monate nach Erscheinen des Werks gegolten.
Beschluss des OLG Köln vom 05.05.2011
JurPC Web-Dok. 114/2011