Dass auch ein digitaler Nachlass den Erben zusteht, hat der BGH bereits im Jahr 2018 entschieden (Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17, juris). Hierzu zählt der Zugang zu dem Benutzerkonto eines sozialen Netzwerks, der Anlass für die zugrundeliegende Entscheidung gegeben hat. Demnach muss...