Dürfen Bildmotive, die der Originalhersteller für die Zuordnung seiner Patronen zu seinen Druckern verwendet, auch für fremde Druckerpatronen verwendet werden? Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende Unterlassungsbegehren der EPSON Deutschland zurückgewiesen. Die Klägerin, die EPSON Deutschland GmbH, produziert und vertreibt Drucker und hierzu passende Farbpatronen, auf denen sie seit Mitte 2002 neben der Artikelnummer und der Bezeichnung der Drucker, für die sie geeignet sind,...