Abmahnung Firma Minify Michael Niedergesäß
Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Minify, Inhaber Michael Niedergesäß, Sandhausen, durch seine in Mannheim ansässigen Anwälte vor.
In der Abmahnung der Firma Minify wird angegeben, dass Herr Michael Niedergesäß unter der Bezeichnung „Minify“ firmiert und unter diesem Zeichen auch im Gewerberegister eingetragen und damit Inhaber der Unternehmenskennzeichnung gem. § 5 MarkenG sei. Zudem würde Herr Michael Niedergesäß den Onlineshop minify-shop.de betreiben und über die Handelsplattform Amazon handeln.
Beanstandet wird der Verkauf von LED-Bandleuchten unter der Angabe, es handle sich um Produkte von „Minify“, also um solche Produkte die von Herrn Michael Niedergesäß importiert, gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht worden seien, was unzutreffend wäre.
Weiter wird mit der Abmahnung gerügt, dass das zu Gunsten von Herrn Michael Niedergesäß geschützte Zeichen „Minify“ in der Werbung für genau solche Produkte, die auch von Herrn Michael Niedergesäß vertrieben werden, genutzt würde, ohne dass eine Erschöpfung gem. § 24 MarkenG gerechtfertigt wäre.
Sodann werden seitens der Firma Minify Unterlassungs-, Schadensersatz und Auskunftsansprüche geltend gemacht.
Die der Abmahnung der Firma Minify beiliegende Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst. Wir können daher nicht anraten, dieses unverändert zu unterzeichnen.
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