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Abmahnung body-club.de – Lothar Geyer – durch Kanzlei Dr. Schenk


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Lothar Geyer, handelnd unter body-club.de, Barbarossa Straße 3, 28329 Bremen, anwaltlich vertreten durch die Kanzlei Dr. Stephan Schenk, Bremen vor.

Mit der Abmahnung lässt Herr Lothar Geyer, Firma body-club.de, das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers rügen – betroffen ist das Marktsegment

Lebensmittel aus dem Gesundheit- und Fitnessbereich, wie L Carnitin Kapseln, Zink Kapseln, Eiweißpulver, usw.

Dem Abgemahnten wird im Rahmen der Abmahnung des Rechtsanwalts Dr. Stephan Schenk vorgeworfen, dass er sich auf der Handelsplattform eBay als Privatverkäufer ausgebe, obwohl er tatsächlich gewerblich tätig sei. Die Firma body-club.de, Inhaber Lothar Geyer, mahnt deshalb ab, dass der gesamte Internetauftritt nicht für einen professionellen Verkäufer spreche, insbesondere würde nicht auf ein Widerrufsrecht hingewiesen. Zudem fehlten auch die gesetzlichen Informationspflichten, wie beispielsweise die Mitteilung gegenüber dem Verbraucher, über die einzelnen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, usw. Die Kanzlei Dr. Schenk fordert sodann im Namen des Herrn Lothar Geyer, Firma body-club.de, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf – ebenso sollen Abmahnkosten in Höhe von 859,80 € aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 € erstattet werden.

Der Abmahnung liegt eine durch Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, nach der der Abgemahnte eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegenüber der Firma body-club.de, Inhaber Lothar Geyer, versprechen soll. Ebenso soll der Abgemahnte darin die angeblich angefallenen Abmahnkosten anerkennen und sich dazu verpflichten, diese an die Kanzlei Dr. Schenk, Bremen, zu zahlen. Bemerkenswert ist jedoch insoweit, dass in dieser durch RA Dr. Schenk vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung nunmehr ein Gegenstandswert von 20.000,00 € angenommen wird.

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