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Warnung vor gefälschten Filesharing- „Abmahnungen“


Aktuell: gefälschte Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch "Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner"

Uns liegt eine gefälschte Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in p2p- Netzwerken vor. Die gefälschte Abmahnung wird unter der Bezeichnung „KUW Rechtsanwälte“ angeblich im Namen eines Mandanten versendet.

Bei dieser Abmahnung handelt es sich um eine Fälschung!!

Zunächst ist folgendes auffällig:
Bereits zum 01. Juli 2008 haben sich die Abteilung Forensik und die Abteilung Forderung von kuw Rechtsanwälten in eigenständige Kanzleien aufgeteilt, nämlich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Karl & Wagner (KWB Rechtsanwälte) und die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte (U + C). (Quelle: kuw-recht.de)

Weiter wird in dem „Abmahnschreiben“ die Domain kanzlei-knil.de genannt. Eine Abfrage des Betreibers dieser Domain hat ergeben, dass Domaininhaber ein gewisser „Steven Inger“ aus Hamburg sein soll. Der administrative Ansprechpartner (admin-c) soll ein Herr „Krzysztof Wojteczko“ aus Polen sein.

Neben zahlreichen inhaltlichen Fehlern und völligem juristischem Nonsens wird in der „Abmahnung“ nicht einmal Bezug auf einen konkreten Verstoß genommen.

Die Zahlung des „Schadensersatzes“ in Höhe von 100 EUR soll via Paysafecard, einer Prepaidkarte speziell für Internetkäufe, vorgenommen werden.

Sollten Sie nachstehendes Schreiben per E-Mail erhalten haben wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Polizeidienststelle.

Von: Kanzlei Knil und Partner [mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Donnerstag, 25. Februar 2010 13:38
An:
Betreff: KLAGE GEGEN: Herr xxxxx xxxxxxx
Wichtigkeit: Hoch
kuw Rechtsanwälte - Postfach 10 03 27 - 93003 Regensburg
Herr xxxxx xxxxxxx
Mein Zeichen: W-85124752-224
Bitte immer angeben

Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials
Forderungs- und Vollstreckungsabteilung
Bürozeiten
Mo - Do 10.00 - 16.00 Uhr
Fr 10.00 - 12.00 Uhr
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Regensburg, den 25.02.2010

Sehr geehrter(e) Herr xxxxx xxxxxxx,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma XXXXX, XXXXX, XXXXX XXXXX, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:
Herr xxxxx xxxxxxx
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3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 01.03.2010 der Staatanwaltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter:
http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.


Mit freundlichen Grüßen,

 

Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.

 

KUW Rechtsanwälte - Thomas Urmann - Chrisopher Lihl - Postfach 10 03 27, 93003 Regensburg - E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr xxxxxxxxxxxxx Bankleitzahl 750 500 00 –Internet www.kanzlei-knil.de


Ihr Ansprechpartner

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