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Philipp Marquort


Rechtsanwalt Philipp Marquort – Erfahrung mit Abmahnungen

Seit geraumer Zeit spricht die Kanzlei von Rechtsanwalt Philipp Marquort urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Inhabern von Internetanschlüssen aus. Die Begründung: Unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in Internettauschbörsen (Filesharing-Clients) zulasten der jeweiligen Mandanten von RA Marquort.

Nachfolgend haben wir Ihnen hierzu die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt:

Wieso kommt die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort ausgerechnet auf mich?

Im Auftrag von Rechteinhabern durchsuchen Anti-Piracy-Unternehmen die Filesharing-Netzwerke, welche als P2P – Peer-to-Peer-Netzwerke oder Internet-Tauschbörsen bezeichnet werden, nach urheberrechtlich geschütztem Material. Liegt der Verdachtsfall vor, wird die IP-Adresse des Nutzers aufgezeichnet und ein anschließender Testdownload durchgeführt. Anhand einer Spezialsoftware ist es den Anti-Piracy-Unternehmen dann möglich, diese Datei mit der Originaldatei des Rechteinhabers zu vergleichen. Besonders interessant ist dabei, dass unmittelbar nach dem Downloadstart der kleinste, heruntergeladene Teil wiederum für andere User zum Download zur Verfügung gestellt wird. Wir haben dabei die Erfahrung machen müssen, dass in den meisten Tauschbörsen, wie eDonkey, Bearshare, eMule, Bittorrent oder Vuze, der Upload zwar eingeschränkt werden kann. Trotzdem kann nicht sichergestellt werden, dass ein Upload auch wirklich unmöglich ist, wenn er seitens der Software gegen null reduziert wird.

Auf welchem Wege erhält Kanzlei Philipp Marquort dann meinen Namen und meine Adresse?

Durch ein gerichtliches Auskunftsverfahren (vgl. § 101 Absatz 9 UrhG) erhält die Kanzlei Philipp Marquort Namen und Anschrift des späteren Abmahnungsempfängers. Ihr Internetprovider ist nach dem entsprechenden gerichtlichen Beschluss nämlich verpflichtet, die von dem Anti-Piracy-Unternehmen ermittelte IP-Adresse mit den dazugehörigen Adressdaten des Users abzugleichen und den Datensatz der Kanzlei Philipp Marquort zur Verfügung zu stellen. Die Abmahnung steht damit bereits unausweichlich bevor. Beachtung finden sollte dabei, dass die meisten Internetnutzer über eine sog. dynamische IP-Adresse verfügen, die sie automatisch von ihrem Provider zugewiesen bekommen. Somit kann die in dem Abmahnschreiben angegebene IP-Adresse von der aktuellen IP-Adresse am Empfangstag des Schreibens abweichen. 

Was bezweckt Rechtsanwalt Marquort mit seinem Abmahnschreiben?

Die Rechtsanwaltskanzlei Marquort verlangt unter die Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“. Zu dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung ist zunächst anzumerken, dass sie – einmal unterzeichnet – ein Leben lang wirksam bleibt und ein Verstoß dagegen löst empfindlich hohe Vertragsstrafen aus (deshalb „strafbewehrt“). Aus diesem Grund können wir keineswegs dazu raten, die von der Kanzlei Philipp Marquort angefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unreflektiert abzugeben. Die Risiken, die damit einhergehen, lassen sich jedoch durch eine abgeänderte Unterlassungserklärung (auch bekannt als „mod. UE“) enorm minimieren.

Was habe ich unter einer modifizierten Unterlassungserklärung zu verstehen?

Es handelt sich bei der mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärung quasi um einen „Vertragsentwurf“. Nach unseren Erfahrungen übersteigt der Entwurf einer derartigen strafbewehrten Unterlassungserklärung der Kanzlei Philipp Marquort jedoch bei Weitem die von der Rechtsprechung verlangten Mindestanforderungen. Mit Abgabe dieser vorgefertigten Unterwerfungserklärung besteht somit die Gefahr eines Anerkenntnisses eines Schadenersatzanspruches oder der Anwaltskosten, obwohl ein solcher Anspruch womöglich gar nicht besteht. Ein im Urheberrecht erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen aber entscheidend weiterhelfen. Damit stellen Sie sicher, dass die vorgefertigte Unterlassungserklärung des Rechtsanwalts Philipp Marquort lediglich auf die Mindestanforderung beschränkt wird. Auf diesem Weg erhalten Sie wiederum die höchste Sicherheit für Ihre gesamte Zukunft. 

Wir raten allerdings auch davon ab, die Abmahnungen oder die Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort leichtfertig abzutun oder diese lediglich als „Betrug“, „ungerechtfertigte Massenabmahnung“ oder „Abzocke“ zu bezeichnen. Wird die Erklärung unreflektiert unterzeichnet und an die Kanzlei Philipp Marquort zurückgesandt oder falsch bzw. gar nicht reagiert, sind die Risiken für die Zukunft nicht mehr überschaubar.

Wieso setzt die Kanzlei Philipp Marquort die Fristen in der Abmahnung so kurz?

Immer wieder ist festzustellen, dass die Fristen in der Abmahnung durch die Kanzlei Philipp Marquort extrem knapp bemessen worden sind. Bei längeren Postlaufzeiten besteht demzufolge die Gefahr, dass dem Empfänger der Abmahnung lediglich ein äußerst kurzes Zeitfenster zur Reaktion verbleibt, bis die von der Anwaltskanzlei Philipp Marquort gesetzte Frist ausläuft. 

Verschiedene Gerichte haben allerdings aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen die knappen Fristen von einigen Tagen durchaus als zulässig bewertet. Aus diesem Grunde sollten Sie die Frist der Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort unbedingt beachten und einhalten! Dies gilt selbst dann, wenn Sie das Anwaltsschreiben nicht per Einschreiben, sondern lediglich als „einfachen Brief“ erhalten haben. Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens muss die Kanzlei Philipp Marquort nämlich nur den Nachweis erbringen, dass sie die Abmahnung quasi „auf den richtigen Weg“ gebracht hat. 

Bin ich grundsätzlich zur Reaktion auf die Abmahnung von Rechtsanwalt Philipp Marquort verpflichtet?

JA, unbedingt! Sie sollten dringend auf die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort reagieren. Keine Reaktion zu zeigen, zählt hier sicherlich zu den denkbar schlechtesten Alternativen, die Sie wählen können. In dem Fall wird Ihnen, wenn Sie die Frist, die in der Abmahnung von der Kanzlei Philipp Marquort gesetzt wurde, verstreichen lassen, ggf. eine einstweilige Verfügung drohen. Besonnenes und qualifiziertes Handeln ist aufgrund der mit gerichtlichen Verfahren einhergehenden hohen Streitwerte und der Kosten von mehreren Tausend Euro angebracht, damit ein Schaden abgewendet wird und zukünftig die größtmögliche Sicherheit besteht. 

Nochmals raten wir deshalb ganz dringend davon ab, derartige Abmahnschreiben der Kanzlei Philipp Marquort leichtfertig abzutun und sie lediglich als „Betrug“, „Abzocke“ oder „unberechtigte Massenabmahnung“ zu titulieren.


Weiter haben wir Ihnen umfangreiche FAQ zu Filesharing-Abmahnungen zusammengestellt.


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