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Daniel Sebastian


Die Kanzlei Daniel Sebastian spricht seit einiger Zeit im Namen von unterschiedlichen Rechteinhabern die Inhaber von Internetanschlüssen/Telefonanschlüssen wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken Internettauschbörsen (Filesharing- Clients) Abmahnungen aus.

Wir weisen zunächst darauf hin, dass die Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen illegal ist, wenn urheberrechtlich geschütztes Material wie Lieder und Filme ausgetauscht und zum Upload angeboten wird. Auch der reine Download ist illegal.

Wie kommt die Kanzlei Daniel Sebastian  auf mich?

Filesharing Netzwerke (auch P2P- Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen genannt) werden von Anti- Piracy- Firmen auf urheberrechtlich geschützte Dateien der auftraggebenden Rechteinhaber durchsucht. Sodann wird die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien (User) geloggt und ein Testdownload gestartet. Die festgestellten urheberrechtlich geschützten Werke werden sodann seitens der Anti Piracy Firmen mit Hilfe spezieller Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass nach dem Start eines Downloads der durch den User heruntergeladene kleinste denkbare Teil sofort für andere User zum Download bereit steht. Uns ist bekannt, dass sich in den meisten Tauschbörsen wie z.B. eMule, eDonkey, vuze, Bittorrent, Torrent oder Bearshare der sogenannte Upload zwar einschränken lässt. Selbst jedoch in dem Fall, dass der Upload softwareseitig auf null reduziert werden kann, ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich kein Upload stattfindet.

Wie kommt Kanzlei Daniel Sebastian meine Adresse?

Die Kanzlei Daniel Sebastian erhält den Namen und die Adressdaten Empfängers der Abmahnung durch ein gerichtliches Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Sodann ist der Internetprovider verpflichtet, der durch das Anti Piracy Unternehmen ermittelten IP-Adresse die jeweiligen Adressdaten des Users zuzuordnen und diese Bestandsdaten (Adresse des Anschlussinhabers) an die Kanzlei Daniel Sebastian herauszugeben. Zu beachten ist hierbei, dass den meisten Internetnutzer eine sogenannte "dynamische IP-Adresse" von ihrem Provider zugeordnet wird. Dies hat zur Folge, dass die in der Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian angegebene IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse des Users am Tag des Erhalts der Abmahnung übereinstimmen muss.

Was will die Kanzlei Daniel Sebastian von mir?

Zunächst verlangt die Kanzlei Daniel Sebastian die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung geht auch die größte Gefahr für den Abgemahnten für die nächsten 30 Jahre aus. Denn solange sind Unterzeichner einer derartigen strafbewehrten Unterlassungserklärung an diese gebunden. Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Daniel Sebastian vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lassen sich durch eine abgeänderte, als modifizierte Unterlassungserklärung erheblich minimieren.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Bei den seitens der Kanzlei Daniel Sebastian mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärungen handelt es sich lediglich um einen "Vertragsentwurf". Unseren Erfahrungen nach geht dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung der Kanzlei Daniel Sebastian jedoch über die seitens der Rechtsprechung vorgegebenen Mindestanforderungen an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinaus. Insbesondere besteht meist die Gefahr eines schriftlichen Anerkenntnisses z.B. durch die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches oder die Übernahme von Anwaltskosten. Hier ist die Erfahrung eines im Urheberrecht erfahren Rechtsanwalts von entscheidender Bedeutung. So stellen Sie sicher, die durch die Kanzlei Daniel Sebastian mit dem Abmahnschreiben übersandte Unterlassungserklärung auf die Mindestanforderung „herunter zu brechen“. Nur auf diesem Wege erhält der Abgemahnte die größtmögliche Sicherheit für die nächsten 30 Jahre. 

Wir raten dringend davon ab, derartige Unterlassungserklärungen der Kanzlei Daniel Sebastian „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun und unreflektiert an die Kanzlei Daniel Sebastian unterzeichnet zurückzusenden. Die Gefahren für den Abgemahnten sind für die Zukunft kaum überschaubar.

Warum sind die von der Kanzlei Daniel Sebastian gesetzten Fristen so kurz?

In unserer täglichen Praxis müssen wir immer wieder feststellen, dass die von der Kanzlei Daniel Sebastian gesetzten Fristen knapp bemessen sind. So kann es bei längeren Postlaufzeiten durchaus dazu kommen, dass dem Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung nur wenige Tage verbleiben, bis die von der Kanzlei Daniel Sebastian in dem Abmahnschreiben gesetzte Frist abläuft. 

Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bei Urheberrechtsverletzungen haben bereits mehrere Gerichte Fristen von wenigen Tagen als rechtmäßig angesehen. Die Fristen der Kanzlei Daniel Sebastian sind daher unbedingt einzuhalten! Auch wenn Sie die Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian lediglich durch einen "einfachen Brief", also gerade nicht per Einschreiben erhalten haben, müssen Sie reagieren. Die Kanzlei Daniel Sebastian ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den "Weg" zu Ihnen gebracht wurde. So ist z.B. das Versenden eines Abmahnschreibens per E-Mail auch möglich.

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian überhaupt reagieren?

Ganz klar: JA! In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hier sicherlich die denkbar schlechteste Variante. Im Falle des Nichtreagierens auf ein Abmahnschreiben der Kanzlei Daniel Sebastian droht Ihnen grundsätzlich eine einstweilige Verfügung durch ein Landgericht oder ein entsprechendes Hauptsacheverfahren. Angesichts der extrem hohen Streitwerte (z.B. bei ganzen Alben oder Filmen sind 30.000 EUR keine Seltenheit) und des damit einhergehenden Kostenrisikos (Anwaltskosten, Gerichtskosten), das sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen kann, ist besonnenes und qualifiziertes Handeln angebracht, um Schaden abzuwenden und um für die Zukunft eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.

Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!

Beachten Sie auch unsere FAQ´s zu Filesharingabmahnungen.

Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • P I M

    28 August 2015 um 16:30 |
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    gestern haben wir einen Brief von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin erhalten. Brief erhebt den Vorwurf wie oben genannt.

    "Durch die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke im Internet, über sog. Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme, wie z.B. Bittoerrent und eDonkey, entstehen meiner Mandantin erhebliche Schäden. Sie hat die Firma SKB UG mit der Überwachung der File-Sharing-Systeme beauftragt, um diese auf Angebote hin zu überprüfenm, die ihre Rechte verletzen, und die Idendität der Verletzer offen zu legen."

    Angefügt ist unsere: Benutzerkennung, IP-Adresse, Zeitpunkt, Filehash, P2P-Netzwerk und die angebotene Datei.

    Da wir einen Besuch von einer Freundefamilie aus Rumänien beherbergen und diese das Internet für Kontakt nach Hause und auch beruflich nutzen ist es naheliegend, dass es jemand von diesem Personenkreis war.

    Ich kann ausschließen, dass wir es waren.

    Es wurde uns eine Frist bis zum 02.09.2015 gesetzt, oder angeboten eine Vergleichssumme in Höhe von 1.600,00 Euro zu bezahlen.
    Was können Sie uns raten und wie können wir herausfinden, wer von den Gästen es zu verantworten hat. Haben wir eine Chance, die Kosten zu senken, oder ganz unbeschadet aus dieser Sache zu kommen?

    Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

    Mit freundlichen Grüßen

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