CSR
Die CSR Rechtsanwaltskanzlei spricht derzeit im Namen verschiedener Firmen urheberrechtliche Abmahnungen (Filesharing) aus.
Die CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen mahnt seit Jahren im Namen von unterschiedlichen Rechteinhabern die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken, Filmen und Hörbüchern in Internettauschbörsen (Filesharing- Clients) ab.
Wir weisen zunächst darauf hin, dass die Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen illegal ist, wenn urheberrechtlich geschütztes Material wie Lieder und Filme ausgetauscht und zum Upload angeboten wird. Auch der reine Download ist illegal.
Wie kommt die CSR Rechtsanwaltskanzlei auf mich?
Filesharing Netzwerke (auch P2P- Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen genannt) werden von Anti- Piracy- Firmen auf urheberrechtlich geschützte Dateien der auftraggebenden Rechteinhaber durchsucht. Sodann wird die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien (User) geloggt und ein Testdownload gestartet. Die festgestellten urheberrechtlich geschützten Werke werden sodann seitens der Anti Piracy Firmen mit Hilfe spezieller Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass nach dem Start eines Downloads der durch den User heruntergeladene kleinste denkbare Teil sofort für andere User zum Download bereit steht. Uns ist bekannt, dass sich in den meisten Tauschbörsen wie z.B. eMule, eDonkey, vuze, Bittorrent oder Bearshare der sogenannte Upload zwar einschränken lässt. Selbst jedoch in dem Fall, dass der Upload softwareseitig auf null reduziert werden kann, ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich kein Upload stattfindet.
Wie kommt die CSR Rechtsanwaltskanzlei an meine Adresse?
Die CSR Rechtsanwaltskanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten durch ein gerichtliches Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Sodann ist der Internetprovider verpflichtet, der durch das Anti Piracy Unternehmen ermittelten IP-Adresse die jeweiligen Adressdaten des Users zuzuordnen und diese Bestandsdaten (Adresse des Anschlussinhabers) an die CSR Rechtsanwaltskanzlei herauszugeben. Zu beachten ist hierbei, dass den meisten Internetnutzer eine sogenannte "dynamische IP-Adresse" von ihrem Provider zugeordnet wird. Dies hat zur Folge, dass die in dem Abmahnschreiben der CSR Rechtsanwaltskanzlei angegebene IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse des Users am Tag des Erhalts der Abmahnung übereinstimmen muss.
Was will die CSR Rechtsanwaltskanzlei von mir?
Zunächst verlangt die CSR Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung geht auch die größte Gefahr für den Abgemahnten für die nächsten 30 Jahre aus. Denn solange sind Unterzeichner einer derartigen strafbewehrten Unterlassungserklärung an diese gebunden. Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir nicht dazu raten, die seitens der CSR Rechtsanwaltskanzlei vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lassen sich durch eine abgeänderte, als modifizierte Unterlassungserklärung erheblich minimieren.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Bei den seitens der CSR Rechtsanwaltskanzlei mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärungen handelt es sich lediglich um einen "Vertragsentwurf". Unseren Erfahrungen nach geht dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch über die seitens der Rechtsprechung vorgegebenen Mindestanforderungen an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinaus. Insbesondere besteht meist die Gefahr eines schriftlichen Anerkenntnisses z.B. durch die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches oder die Übernahme von Anwaltskosten. Hier ist die Erfahrung eines im Urheberrecht erfahren Rechtsanwalts von entscheidender Bedeutung. So stellen Sie sicher, die durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf die Mindestanforderung „herunter zu brechen“. Nur auf diesem Wege erhält der Abgemahnte die größtmögliche Sicherheit für die nächsten 30 Jahre.
Wir raten dringend davon ab, derartige Unterlassungserklärungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun und unreflektiert an die CSR Rechtsanwaltskanzlei unterzeichnet zurückzusenden. Die Gefahren für den Abgemahnten sind für die Zukunft kaum überschaubar.
Warum sind die von der CSR Rechtsanwaltskanzlei gesetzten Fristen so kurz?
In unserer täglichen Praxis müssen wir immer wieder feststellen, dass die von der CSR Rechtsanwaltskanzlei gesetzten Fristen knapp bemessen sind. So kann es bei längeren Postlaufzeiten durchaus dazu kommen, dass dem Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung nur wenige Tage verbleiben, bis die von der CSR Rechtsanwaltskanzlei in dem Abmahnschreiben gesetzte Frist abläuft.
Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bei Urheberrechtsverletzungen haben bereits mehrere Gerichte Fristen von wenigen Tagen als rechtmäßig angesehen. Die Fristen der CSR Rechtsanwaltskanzlei sind daher unbedingt einzuhalten! Auch wenn Sie die Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei lediglich durch einen "einfachen Brief", also gerade nicht per Einschreiben erhalten haben, müssen Sie reagieren. Die CSR Rechtsanwaltskanzlei ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den "Weg" zu Ihnen gebracht wurde. So ist z.B. das Versenden eines Abmahnschreibens per E-Mail auch möglich.
Muss ich auf die Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei überhaupt reagieren?
Ganz klar: JA! In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hier sicherlich die denkbar schlechteste Variante. Im Falle des Nichtreagierens auf ein Abmahnschreiben der CSR Rechtsanwaltskanzlei droht Ihnen grundsätzlich eine einstweilige Verfügung durch ein Landgericht oder ein entsprechendes Hauptsacheverfahren. Angesichts der extrem hohen Streitwerte (z.B. bei Filmen sind 30.000 EUR keine Seltenheit) und des damit einhergehenden Kostenrisikos (Anwaltskosten, Gerichtskosten), das sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen kann, ist besonnenes und qualifiziertes Handeln angebracht, um Schaden abzuwenden und um für die Zukunft eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.
Beachten Sie auch unsere Partnerseite mit vielen zusätzlichen Informationen zu den Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei CSR Rechtsanwälte.