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Rechtsanwälte Rasch Mahnbescheid


Wenn Sie einen Mahnbescheid der Rasch Rechtsanwälte in Folge einer unberechtigten Tauschbörsennutzung erhalten sollten, sollten Sie schnell und insbesondere richtig und besonnen reagieren.


Einen gerichtlichen Mahnbescheid der Kanzlei Rasch erhalten?
Das gerichtliche Mahnverfahren dient der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Hierdurch wird auf einfachem und kostengünstigem Wege, ohne rechtliche Überprüfung der Forderung die Vollstreckung einer Geldforderung ohne eine entsprechende Klageerhebung ermöglicht. Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, die Schuldner /Filesharer zur Zahlung der angeblichen Forderung zu bewegen.  Ob und/oder in wie weit die Forderung berechtigt ist, entscheidet der Einzelfall und wird vom Mahngericht nicht überprüft. Sollten Sie einen Mahnbescheid der Kanzlei Rasch erhalten, kann es sinnvoll sein,  gegen den Mahnbescheid Kanzlei Rasch Widerspruch einzulegen.


Widerspruch gegen den Mahnbescheid der Kanzlei Rasch einlegen?
Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid der Rasch Rechtsanwälte muss zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides beim Mahngericht eingegangen sein. Es empfiehlt sich, den Mahnbescheid per Post (Einwurf- Einschreiben) und per Fax an das Mahngericht zu übersenden. Dem Mahnbescheid ist ein entsprechendes Formular für die Einlegung des Widerspruchs beigefügt.


Wird die Frist von 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids der Rasch Rechtsanwälte versäumt und somit gegen den Mahnbescheid der Kanzlei Rasch kein Widerspruch eingelegt, könnte diese einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dies hat zur Folge, dass die –vermeintliche- Forderung der Rasch Rechtsanwälte u.U. rechtskräftig wird und sodann zur Vermeidung von kostenauslösenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Forderungsbetrag zu zahlen wäre. Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Aus ihm kann sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden, selbst wenn der Schuldner noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt.


Wenn Sie gegen den Mahnbescheid der Kanzlei Rasch Widerspruch eingelegt haben, müsste die Kanzlei Rasch den Anspruch im Wege einer zivilrechtlichen Klage begründen.


Nach der fristgerechten Einlegung des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid der Kanzlei Rasch würde die Sache an das zuständige Gericht abgegeben. Davon erhalten Sie Nachricht.
Sollte daraufhin von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Klage erhoben werden, raten wir dringend an, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.


Allgemeine Informationen zum Mahnverfahren finden Sie zudem hier.


Sollten Sie einen Mahnbescheid der Rasch Rechtsanwälte erhalten, können Sie sich gerne an uns wenden. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie unbedingt die 2- Wochenfrist ab Zustellung des Mahnbescheides beachten.


Ihr Ansprechpartner

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