Abmahnung TopWare Entertainment GmbH
Die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann, Hamburg, mahnen u.a. im Namen der Firmea TopWare Entertainment GmbH, Ettlingen, ab.
Gegenstand der Abmahnungen der Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann im Namen und Auftrag der TopWare Entertainment GmbH sind angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet durch das widerrechtliche Herunterladen und/oder Anbieten von Computerspielen über sog. Peer-To-Peer-Netzwerke (P2P-Netzwerke).
Betroffen sind insbesondere Internetnutzer, die das Computerspiel
X blades
durch Download oder Upload über die Netzwerke eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, µTorrent, herunterladen und somit verbreiten.
Wir raten in jedem Fall dringend dazu an, die Abmahnungen der Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann im Namen und Auftrag der TopWare Entertainment GmbH ernst zu nehmen und die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu beachten. Ansonsten müssen Sie mit weiteren erheblichen Kosten oder Rechtsnachteilen rechnen.
Die den Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt daher vermeidbare Risiken. In keinem Fall sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnen und abgeben.
Ebenso wenig sollten Sie Abmahnkosten oder Schadensersatzforderungen ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt zahlen.