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Abmahnung Fets Fash GmbH durch Kanzlei Ronny Lohmann

Markenrechtliche Abmahnung der Abmahnung Fets Fash GmbH


Abmahnung Fets Fash GmbH durch Kanzlei Ronny Lohmann

Die Firma Fets Fash GmbH spricht über Rechtsanwalt Ronny Lohmann markenrechtliche Abmahnungen aus.

Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Ronny Lohmann lässt die Firma Fets Fash GmbH eine Markenrechtsverletzung an der Marke Zentai (Wortmarke Registernummer 30302735) beanstanden.

Konkret wird das Online- Angebot von Waren mit dem Markennamen Zentai beanstandet.

Mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Ronny Lohmann wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung!!) und zum Ersatz von Abmahnkosten sowie einer pauschalisierten Schadensersatzzahlung aufgefordert.

Die durch die Kanzlei Ronny Lohmann im Auftrag der Firma Fets Fash GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass sie zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Änderung abgegeben werden sollte.
 
Ebenso kann nicht empfohlen werden, die Abmahnungen der Firma Fets Fash GmbH als bloße „Abzocke“ abzutun.

Update 14.07.2015: Uns geht eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Fets Fash GmbH durch Rechtsanwalt Ronny Lohmann zu.

Nach Angaben der Firma Fets Fash GmbH in der Abmahnung sei nur die Firma Fets Fash GmbH alleine befugt, mit der Marke „Zentai“ zu werben.

Die Fets Fash GmbH habe dem Empfänger der Abmahnung keine Zustimmung zur Verwendung der Marke "Zentai" erteilt. Deswegen sei die getätigte Verwendung als Markenrechtsverletzung zu qualifizieren. Dies folge auch daraus, weil die Form der Kennzeichnung der angebotenen Waren mit dem Markennamen der Fets Fash GmbH identisch ist.

Zur Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens fordert Rechtsanwalt Ronny Lohmann im Auftrag seiner Mandantin auf, das monierte Werben unverzüglich zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH begründe bereits ein einmaliger Verstoß gegen das Markenrecht einen Unterlassungsanspruch, ohne dass es auf das nachfolgende Verhalten ankäme.

Sofern der Fets Fash GmbH eine unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht bis zum in der Abmahnung genannten Zeitpunkt zugeht, würde Rechtsanwalt Ronny Lohmann ohne weitere Ankündigung den Anspruch seiner Mandantin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren und nachfolgend gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren verfolgen.

Der Abmahnung der Fets Fash GmbH ist eine an den Empfänger der Abmahnung adressierte Gebührenrechnung des Rechtsanwalts Ronny Lohmann beigefügt, die einen Betrag in Höhe von 1.822,96 EUR brutto ausweist. Dies obwohl Rechtsanwalt Ronny Lohmann in der Abmahnung selbst ausführt, die Fets Fash GmbH sei zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Außerdem ist der Empfänger der Abmahnung grundsätzlich nicht Rechnungsadressat des Rechtsanwalts Ronny Lohmann sondern die Fets Fash GmbH als Auftraggeberin der Abmahnung.


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