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Abmahnung der Firma Superstar Entertainment GmbH "Guten Morgen Sonnenschein" "Tobias Schulz"


Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG vor.

Die Firma Superstar Entertainment GmbH  & Co. KG macht im Wege des Abmahnschreibens der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner , Frankfurt, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Musiktitels

Guten Morgen Sonnenschein

des Künstlers

Tobias Schulz

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR gefordert.

Für den Fall, dass der Vergleichsvorschlag nicht angenommen wird, weisen die Rechtsanwälte Kornmeier darauf hin, dass unter Zugrundelegung eines von den Gerichten üblicherweise angenommenen Streitwertes in Höhe von 10.000,00 EUR Anwaltsgebühren in Höhe von 651,80 EUR zu ersetzen seien. Hinzu kämen die Schadensersatzansprüche aufgrund der öffentlichen Zugänglichmachung der Tonaufnahme.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch vor. Ebenso soll darin der Erstattungsanspruch in Bezug auf den pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 EUR anerkannt werden.

Aufgrund der Tatsache, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung 30 Jahre lang gültig bleibt, können wir nicht empfehlen, die vorformulierte und dem Abmahnschreiben beigefügte "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" ungeprüft zu unterzeichnen.

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