Der Bundesgerichtshof urteilte am 16.03.2021, dass eine vom Hauptsitz abweichende Betriebsstätte im Impressum dahingehend verstanden werden könne, dass sie im Namen des Stammhauses Leistungen anbietet, Vertragsangebote entgegennimmt und deren Annahme erklärt. Somit seien deutsche Gerichte auch...