Das Oberlandesgericht Koblenz entschied am 18.05.2022, dass sich die Höhe des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art 82 DSGVO unter Berücksichtigung seiner Funktion zum Ausgleich, zur Genugtuung und zur Generalprävention bestimme. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Meldung von...