• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Sven Leib

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Sven Leib


Abmahnung Sven Leib

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Sven Leib, auch handelnd unter der Bezeichnung s-trading-store24, Alsweilerstr. 56, 66646 Marpingen, vertreten durch die HKMW Rechtsanwälte, vor.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der fehlenden Grundpreisangabe im Rahmen eines Amazon-Angebots.

Zur Begründung wird zunächst ausgeführt, dass Sven Leib Mitbewerber in Bezug auf den Vertrieb von Haushaltswaren und Artikeln des Kosmetikbedarfs sowie der Körperpflege, insbesondere in Bezug auf Seifenwaren, sei. Seit Jahren handele Sven Leib beispielsweise auf der Internetplattform eBay unter seinem dortigen Verkäufernamen „s-trading-store24“ und unterhalte aktuell allein dort rund 3.100 Verkaufsangebote - hiervon entfielen rund 190 Angebote auf die Warenkategorie „Beauty & Gesundheit", dazu wiederum würden beispielsweise auch Seifen zählen. Das eBay-Verkäuferkonto von Sven Leib weise insgesamt mehr als 3.100 Bewertungen auf - allein im letzten Monat habe Abmahner Leib mehr als 50 Bewertungen als Verkäufer sowie in den letzten 12 Monaten mehr als 700 Bewertungen erhalten, so die Behauptungen in der Abmahnung. Darüber hinaus sei Sven Leib auf der Internethandelsplattform Amazon als Verkäufer aktiv und zwar dort unter dem Verkäufernamen „s-trading-store-24". Sein Amazon-Verkäuferkonto weise insgesamt mehr als 200 Bewertungen auf, wobei er in den letzten 12 Monaten mehr als 120 Bewertungen und in den letzten 30 Tagen mehr als 15 Bewertungen für seine dortigen Verkäufe erhalten habe.

Anschließend lässt Abmahner Leib erklären, dass in einem Amazon-Angebot über Kernseife kein Grundpreis angegeben würde – der Empfänger der Abmahnung verhalte sich deshalb wettbewerbswidrig.

Nach § 2 Abs. 1 PAngV habe, wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarerer Nähe des Gesamtpreises, aber jedenfalls so, dass der Grundpreis am Blickfang des Gesamtpreises teilnimmt, anzugeben. Nach § 2 Abs. 3 PAngV sei die Mengeneinheit für den Grundpreis jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürften als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Die Angabe eines volumenbezogenen Grundpreises fehle in dem beanstanden Amazon-Angebot gänzlich – darüber helfe es nicht hinweg, dass ein (etwaiger) Preis je „count“ angeben werde, so der Vorhalt der Abmahnung von Herrn Sven Leib.

Der abgemahnte Amazonhändler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Sven Leib abgeben, andernfalls müsse er damit rechnen, dass der Unterlassungsanspruch unverzüglich und ohne weitere Ankündigung gerichtlich weiterverfolgt werde.

Abschließend lässt Abmahner Sven Leib darauf hinweisen, dass ein Anspruch auf Aufwendungsersatz nicht geltend gemacht würde und dass ein solcher kraft Gesetz ausgeschlossen sei.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Sven Leib erhalten haben, sollten Sie sich allein schon wegen der geforderten Unterlassungserklärung in jedweden Zweifelsfällen dringend fachkundig beraten lassen, um unnötige Risiken von vornherein zu vermeiden.


UPDATE 22.03.2021: Vertragsstrafenforderung über 6.000,00 €

In einem uns vorliegenden Fall lässt Herr Sven Leib, Alsweilerstr. 27, 66646 Marpingen, eine Vertragsstrafe geltend machen. Der zuvor abgemahnte Onlinehändler hatte zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber Sven Leib abgegeben und wird nun durch die Rechtsanwälte von Hernn Leib unter Bezugnahme auf mehrere Amazon-Angebote mit angeblichen Verstößen gegen die Unterlassungserkärung konfrontiert.

Nach Auffassung von Sven Leib sei eine Vertragsstrafe von 6.000,00 € verwirkt. Zudem handele es sich dabei auch nicht um den ersten Fall. Aus dem Forderungsschreiben ergibt sich, dass der betroffene Onlinehändler schon zuvor zu Vertragsstrafenzahlungen aufgefordert worden ist und zwar ebenfalls in Höhe mehrerer tausend Euro.

Der Vorgang zeigt, dass die Abmahnungen, die Sven Leib aussprechen lässt, vor allem im Hinblick auf die geforderten Unterlassungserklärungen nicht unterschätzt werden sollten - eine rechtzeitige fachkundige Beratung kann derartige finanzielle Risiken von vornherein vermeiden.


UPDATE 23.03.2021: Weitere Abmahnung

Heute geht uns eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die Sven Leib, handelnd unter s-trading-store24, Alsweilerstraße 56, 66646 Marpingen, über die HKMW Rechtsanwälte gegenüber einem Onlinehändler aussprechen lässt.

Erneut geht es um die Grundpreisangabe auf der Interhandelsplattform Amazon.

Dem Empfänger der Abmahnung lässt Sven Leib vorwerfen, im Rahmen eines Seil-Angebots über Amazon keinen Grundpreis angegeben zu haben und sich dadurch wettbewerbswidrig zu verhalten.

Der abgemahnte Amazon-Händler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Leib abgeben. Aufwendungsersatz, also die sog. Abmahnkosten, wird nicht gefordert.



Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland