Abmahnung Wettbewerbsrecht

Heute sollte es jedem Unternehmen bewusst sein, welche Möglichkeit das Internet bietet um Waren- und Dienstleistungen schnell und preiswert über das WorldWideWeb an den „Mann" zu bringen. Geschäftsvorhaben lassen sich leicht umsetzen, die Gründung eines Unternehmens wird zunehmend leichter. Gleichzeitig werden durch das Internet Unternehmen zu Mitbewerbern, auch wenn keine räumliche Verbindung zwischen den Mitbewerbern besteht. 

Etablierte Unternehmen, gehend daher oft rigoros gegen Wettbewerbsverstöße vor um sich vor Nachteilen zu schützen. Wettbewerb ist gut fürs Geschäft, so eine alte Weisheit. Aber auch und gerade im Geschäftsverkehr müssen Regeln gelten, die von allen Wettbewerbern zwingend Beachtung finden müssen. Ein Unternehmen braucht es nicht hinzunehmen, wenn ein Konkurrent unzulässig um Kunden wirbt oder auf sonstige Weise den Geschäftsbetrieb stört. Ansprüche resultieren zumeist aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Haben sie eine Abmahnung wegen einer wettbewerbsrechtlichen Verletzung erhalten?

Auf Grund unsere täglichen Praxis auf beiden Seiten -dem Abmahnenden, wie auch Abgemahnten- können wir unsere Erfahrung unserer Mandanten vollumfänglich zur Verfügung stellen und so Kosten und Risiken für unsere Mandanten minimieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier .


Ein Konkurrent hält sich nicht an die Regeln? Sie wollen einen Mitbewerber abmahnen lassen?

Dann ist schnelles Handeln gefragt um keine Nachteile für das eigene Unternehmen entstehen zu lassen. Das hauptsächlich von der Schnelligkeit geprägte Wettbewerbsrecht erfährt hierbei Schutz durch die einstweilige Verfügung, die zumeist der Abmahnung bei deren Nichtbeachtung nachfolgt. Die dafür erforderliche Dringlichkeit der Angelegenheit wird bei Auseinandersetzungen im Wettbewerbsrecht vermutet.

Zumeist sollte der potentielle Verletzer von Wettbewerbsrechten auf sein Verhalten und dessen Konsequenzen hingewiesen werden. Dies geschieht durch eine Abmahnung, auf die entsprechend dem beanstandeten Wettbewerbsverstoß mit der sogenannten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Unterlassungserklärung) reagiert werden kann. Viele Unterlassungserklärungen sind oftmals zu weit gefasst, so dass durch die Unterzeichnung Derselben ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die vereinbarte Vertragsstrafe fällig wird.

Auch werden unserer Erfahrung nach all zu oft rechtmissbräuchliche Abmahnungen von fragwürdigen Anbietern ausgesprochen. Hier ist Expertenrat gefordert.
Sollten Sie eine Abmahnung auf Grund von angeblichen Wettbewerbsverstößen erhalten haben, gilt es ruhig und bedächtig vorgehen und nicht voreilig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wir empfehlen einen Anwalt der sich auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert hat hinzuzuziehen um die Abmahnung genau zu prüfen. Dies kann Ihnen zahlreiche Probleme in der Folgezeit ersparen.

Die Top- Abmahngründe uns vorliegender Abmahnungen:

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    Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    kanzlei@ratgeberrecht.eu

    Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

    Ihre Vorteile:

    • Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
    • Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
    • Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
    • Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Neueste Kommentare

Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

bei...

Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

Hubert Hubert 13. Juni, 2013 |

Wir in den Medien...