Rechtsanwalt Alexander Bräuer

Rechtsanwalt Alexander Bräuer
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Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, zugleich: Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, berät seine nationalen und internationalen Mandanten vorwiegend auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts, Markenrechts, Recht des Onlinehandels, IT-Rechts, Äußerungsrechts sowie des Lizenzrechts. Seinen Mandanten steht RA Bräuer als kompetenter und unbürokratischer Ansprechpartner sowohl beratend als auch im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung zur Verfügung

Nach Abitur und Grundwehrdienst bei der Marine hat Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz aufgenommen. Schon frühzeitig ist dabei sein Interesse an zivil- und wirtschaftsrechtlichen Vorgängen geweckt worden, das er durch Wahlfächer im Steuerrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz weiter ausgebaut hat. Nach nur 8 Semestern hat Rechtsanwalt Bräuer die Erste Juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgeschlossen – im Zuge dessen ist ihm auch der Titel eines Magister iuris (Mag. iur.) verliehen worden.

Während seines anschließenden zweijährigen Rechtsreferendariats hat Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer zunächst die Pflichtstationen an Gerichten und Verwaltungsbehörden in der Bodensee- und Schwarzwaldregion abgeleistet. Im Rahmen der Anwaltsstationen in Konstanz, Singen und Frankfurt am Main konnte Rechtsanwalt Bräuer tiefgehende Einblicke in die praktischen Anforderungen seiner zukünftigen beruflichen Tätigkeit gewinnen.

Mit Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und Zulassung zur Anwaltschaft machte sich RA Bräuer im April 2006 als Einzelanwalt in Montabaur selbständig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt lag schon damals im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Arbeitsrecht, sodass er Anfang des Jahres 2007 die theoretische Ausbildung zur Erlangung des Titels eines „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ absolviert hat.

Im August 2008 trat Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer der Anwaltskanzlei Weiß & Partner Rechtsanwälte Patentanwalt®, Esslingen, bei, deren Partner er im Mai 2010 geworden ist. Aufgrund seiner jahrelangen praktischen Tätigkeit sowie wegen der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse ist Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer im Juli 2012 der Titel „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart verliehen worden.

Neben der Tätigkeit für seine Mandanten steht Rechtsanwalt Bräuer auch den Medien in Form von Radio-, Zeitungs- und Zeitschrifteninterviews als Ansprechpartner zu aktuellen Themen des gewerblichen Rechtsschutzes zur Verfügung.

Weitere Informationen über Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, finden Sie auch unter

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Neueste Kommentare

Für mich steht ganz klar fest,sollte die Forderung aufrechterhalten werden oder ich weitere Mails bzw. Post bekommen,werde ich meine...

Jim Jim 23. Mai, 2013 |

Beachten Sie unser Update vom 23.05.2013 oben im Beitrag.

Rechtsanwalt Frank Weiß Rechtsanwalt Frank Weiß 23. Mai, 2013 |

was hat denn dein anwalt gemeint wie man da jetzt vorgehen soll?
unseriöser gehts doch gar nicht mehr. wenn mann sich anschaut
mit wie...

skywalker83 skywalker83 23. Mai, 2013 |

Hallo "Stefan",

schön, von Ihnen zu lesen. Wie Frau Winterhagen bereits festgestellt hat, sind die Ähnlichkeiten im "Sprachstil"...

Der-Stefan-den-Marsch-bläst Der-Stefan-den-Marsch-bläst 23. Mai, 2013 |

Das Bild auf der Facebook Seite von Julia Wichmann:...

Michael Michael 23. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...