|
Die Firma Jack Wolfskin mahnt durch die Kanzlei Harmsen Utescher gewerbliche Anbieter von Handarbeiten ab, die im Fernabsatz über die Plattform http://de.dawanda.com Selbstgebasteltes verkaufen auf dem die für die Firma Jack Wolfskin typischen Pfotenabdrücke abgebildet sind.
Streitgegenständlich sind genau diese Pfotenabdrücke, an denen der Firma Jack Wolfskin die angeblichen Markenrechte zustehen. Ein Verstoß gegen diese Markenrechte wird den Bastlern in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Anwaltskanzlei Harmsen Utescher vorgeworfen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert die Firma Jack Wolfskin die Bastler auf, ihr denjenigen Schaden ersetzen, der ihr durch die Handlungen in der Vergangenheit entstanden ist, entsteht und in Zukunft noch entstehen wird. Weiter fordert die Firma Jack Wolfskin die Abgemahnten auf, schriftlich Auskunft über die Umsätze zu erteilen, die mit dem Vertrieb erzielt wurden, den Umfang und die Art der getätigten Werbung darzulegen, jeweils aufgegliedert nach Kalendervierteljahren, sowie die nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten und die erzielten Gewinne preiszugeben. Zudem soll der Firma Jack Wolfskin schriftlich Auskunft über Hersteller, Lieferanten und andere Vorbesitzer, gewerblichen Abnehmer der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren gegeben werden.
Die seitens der Anwaltskanzlei Harmsen Utescher im Auftrag der Firma Jack Wolfskin mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafenandrohung von 10.000 Euro.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Anwaltskanzlei Harmsen Utescher im Auftrag der Firma Jack Wolfskin mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.
 |
Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006
Oder nutzen Sie unseren Abmahnwarner |
Trackback(0)
|
Abmahnung von DaWanda-Anbietern wegen Markenrechtsverletzungen
19. Oktober 2009
In den letzten Tagen gab es auf verschiedenen Online-Plattformen Äußerungen zu Abmahnungen, die Jack Wolfskin wegen Markenrechtsverletzungen gegen Anbieter auf der Internet-Plattform „DaWanda“ ausgesprochen hat. Diese Vorfälle sind zwar bedauerlich, es handelt sich hier jedoch um eindeutige Markenrechtsverletzungen, auf die Jack Wolfskin zum Schutz der Marke leider mit Abmahnungen reagieren musste.
Die typische Jack Wolfskin Tatze ist als Marke geschützt. Daher dürfen Dritte keine ähnlichen oder identischen Zeichen für ähnliche und identische Waren, wie sie Jack Wolfskin anbietet, im geschäftlichen Verkehr benutzen. Jack Wolfskin als Markeninhaberin hat daher das Bestreben und die Pflicht, die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt wird. Gemeinsam mit Anwälten prüft Jack Wolfskin in jedem Einzelfall sehr gründlich, ob die Voraussetzungen einer Markenverletzung vorliegen. Im Falle einer Markenverletzung sieht sich das Unternehmen gezwungen, dagegen vorzugehen, um die Markenrechte effektiv zu verteidigen.
Der Sachverhalt ist wie folgt: Auf der DaWanda-Plattform wurden verschiedene Artikel mit einem Tatzenabdruck angeboten. Die einzelnen Fälle wurden von Jack Wolfskin in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten eingehend geprüft. Daraufhin wurden nur die Anbieter abgemahnt, deren Produkte die Markenrechte von Jack Wolfskin auch wirklich verletzen. Anbieter, deren Artikel mit Pfotenabdrücken keine Ähnlichkeit zur Jack Wolfskin Tatze aufweisen, können ihre Artikel selbstverständlich weiter unbeanstandet verkaufen. Zudem erfolgten die Abmahnungen auch wirklich nur dann, wenn ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat. Das Merkmal eines Handelns im geschäftlichen Verkehr liegt regelmäßig nur dann vor, wenn in der Vergangenheit Verkäufe in einem gewissen Umfang getätigt wurden, wohingegen Kleinstanbieter, die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr verkaufen, natürlich nicht kontaktiert wurden.
Leider ist es notwendig, auch verhältnismäßig kleine Anbieter mit einer Abmahnung und entsprechender Kostenerstattung zu kontaktieren. Auch derartige Kleinanbieter sind, wenn sie sich mit ihren Produkten in den geschäftlichen Verkehr begeben, dazu verpflichtet, vor Bewerbung und Verkauf dieser Produkte die Verletzung von Markenrechten Dritter zu überprüfen bzw. auszuschließen. Dies ist in den vorliegenden Fällen nicht erfolgt.
Wenn verhältnismäßig kleine Unternehmer abgemahnt werden, wird darauf geachtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Normalerweise berechnen sich die Kosten eines Abmahnschreibens nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, der anhand der verletzten Marke bestimmt wird. Dieser wurde in den vorliegenden Fällen so gering wie möglich angesetzt. Die sich daraus ergebenen Kosten in Höhe von € 991,00 sind für einen Kleinunternehmer noch immer verhältnismäßig hoch, jedoch ist dieser für die Entstehung der Kosten verantwortlich, da er markenverletzende Ware verkauft hat und Jack Wolfskin dadurch zur Verteidigung der Marke gezwungen war.
Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafzahlung“, sondern um die Kosten, die Jack Wolfskin durch die Einschaltung der Anwälte entstanden sind und die im Falle der begründeten Abmahnung stets vom Markenverletzer übernommen werden müssen. Somit dient die Abmahnung auch einer schnellen und relativ kostengünstigen Beendigung der Angelegenheit. Sie verhindert also zusätzliche häufig weit höhere Kosten im Falle einer Einschaltung der Gerichte.
JACK WOLFSKIN
Ausrüstung für Draussen GmbH & Co. KGaA
Jack Wolfskin Kreisel 1
65510 Idstein
Pressestelle Jack Wolfskin:
Phone +49 6126 954-445
Fax: +49 6126 954 444-130
e-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Quelle: http://www.jack-wolfskin.com/P...Okt_09.pdf