Urheberrechtliche Abmahnung der Firma Dyson GmbH aus Köln

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Dyson GmbH aus Köln, vertreten durch ihre in Düsseldorf ansässigen Rechtsanwälte, vor.

Mit der Abmahnung lässt die Firma Dyson GmbH das Angebot eines Onlinehändlers auf der Handelsplattform eBay rügen.

Konkret wird die Verwendung von Produktbildern beanstandet, an denen der Firma Dyson GmbH angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vorsieht.

Letztlich sollen darin auch die Abmahnkosten in Höhe von 400 EUR netto  anerkannt werden.

Weiter weist die Firma Dyson GmbH in der Abmahnung darauf hin, dass sie auch die Wiedergabe der Verpackung der Geräte bzw. die Wiedergabe der auf den Verpackungen befindlichen Abbildungen als Urheberrechtsverletzung betrachtet.

Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

 

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