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Abmahnung der Firma Dyson GmbH


Abmahnung der Firma Dyson GmbH

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Dyson GmbH aus Köln, vertreten durch ihre in Düsseldorf ansässigen Rechtsanwälte, vor.

Mit der Abmahnung lässt die Firma Dyson GmbH das Angebot eines Onlinehändlers auf der Handelsplattform eBay rügen.

Konkret wird die Verwendung von Produktbildern beanstandet, an denen der Firma Dyson GmbH angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen.

Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100 EUR vorsieht.

Letztlich sollen darin auch die Abmahnkosten in Höhe von 400 EUR netto  anerkannt werden.

Weiter weist die Firma Dyson GmbH in der Abmahnung darauf hin, dass sie auch die Wiedergabe der Verpackung der Geräte bzw. die Wiedergabe der auf den Verpackungen befindlichen Abbildungen als Urheberrechtsverletzung betrachtet.

Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.


UPDATE 06.08.2013: Dyson Ltd. und Dyson Research Limited mahnen Amazon-Händler wegen Markenverletzung ab

Die britschen Firmen Dyson Ltd. und Dyson Research Limited sprechen über ihre in München ansässigen Rechtsanwälte mehrere markenrechtliche Abmahnungen gegenüber Onlinehändlern bei Amazon aus. Vorwurf der Abmahnung ist jeweils eine Markenverletzung an dem Kennzeichen "AIR MULTIPLIER" bei dem Angebot von Lüftern und Ventilatoren auf der Internethandelsplattform Amazon.

Dem Verletzungsvorwurf liegt der Sachverhalt zugrunde, dass die Bezeichnung "AIR MULTIPLIER" als Metatag verwendet worden sei. Dies soll sich aus dem Quelltext des Angebots ergeben. Sobald ein Nutzer auf der Startseite von Amazon den Suchbegriff "Air Multiplier" eingehe, würde darunter auch solche Angebote eingeblendet, bei denen es sich nicht um Produkte der Firmen Dyson Ltd. und Dyson Research Limited handele, so die Begründung der Abmahnung weiter.

Nach weiteren Ausführungen zur Rechtslage macht die Firma Dyson Research Ltd. sodann einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem jeweiligen Empfänger der Abmahnung geltend, sodass zu ihren Gunsten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll.

Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 100.000,00 € an die die Abmahnung aussprechenden Rechtsanwälte der Firmen Dyson Ltd. und Dyson Research Limited gezahlt werden.

Wir können keinesfalls empfehlen, eine solche Abmahnung leichtfertig abzutun. Aufgrund des hohen Streitwertes in Markensachen kann eine gerichtliche Auseinandersetzung für den Betroffenen zu ganz erheblichen Kosten und Rechtsnachteilen führen, sodass auf diese Abmahnung besonnen reagiert werden sollte. Allerdings können wir auch nicht empfehlen, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unreflektiert zu unterzeichnen und abzugeben, da im Falle eines Verstoßes Vertragsstrafenforderungen von 7.500,00 € für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung drohen.

Zur Vermeidung derartiger (ggf. existentieller) Risiken sollten Sie sich unbedingt durch einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.


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