• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

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Medienrecht


Das Schlagwort Medienrecht beinhaltet einen „Querschnitt“ aus den verschiedensten Bereichen des privaten sowie des öffentlichen Rechtes.     

Unser medienrechtliches Referat befasst sich mit den privatrechtlichen Fragestellungen, die sich aus dem Presserecht und dem bürgerlichen Recht (insbesondere dem sog. Allgemeinen Persönlichkeitsrecht) ergeben. Hierbei sind insbesondere die rechtlichen Aspekte der Konkurrenz unterschiedlicher Grundrecht (z. B. Meinungsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit) mit dem Persönlichkeitsrecht und dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen abzuwägen. Aufgrund der zunehmenden Verbreitungsmöglichkeiten von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen über das Internet ist der Bedarf an der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit bzw. der rechtlichen Verteidigung eventueller Überschreitungen der Meinungsfreiheit drastisch gestiegen.

Gerade für Unternehmen gehört die äußere Darstellung der Marke bzw. der Firma mitunter zum wichtigsten Kapital. Dies sollte, genauso wie letztlich das gesamte Kapital, gut behütet werden.      

Des Weiteren befasst sich das Referat mit den zivilrechtlichen Vertragsanforderungen im Bereich des privaten Medienrechtes.  

In der Kombination mit unseren anderen Referaten des Urheber-, Marken - und Wettbewerbsrechts können wir Ihnen eine übergreifende rechtliche Betreuung anbieten.

Unsere Leistungen im Medienrecht umfassen beispielsweise:

  • Abwehr negativer Berichterstattung
  • Abwehr negativer Bewertungen bei eBay oder anderen Bewertungsportalen
  • Abwehr von medialem „Mobbing“ (Cyber-Mobbing / Cyberstalking) über soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ, MeinVZ, SchuelerVZ, myspace, lokalisten, wer-kennt-wen
  • Abwehr ungewollter Veröffentlichung von privaten Fotos oder Filmen im Internet
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen
  • Vertragsgestaltungen für Verlage, Produktionen und Künstler
  • Beratungen für PR-Agenturen, z.B. Überprüfung von Werbemaßnahmen
  • Beratungen für Existenzgründer
  • „Reputationscleaning“ für Unternehmen und Privatpersonen

Diese Aufzählung stellt aufgrund der Verzahnung des Medienrechtes mit anderen Rechtsgebieten nur einen kleinen Auszug aus dem Leistungsspektrum unseres medienrechtlichen Referates. Sie können sich daher gerne unverbindlich an uns wenden, um in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat festzustellen, ob wir Ihnen bei Ihrem speziellen Anliegen behilflich sein können.

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen...

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
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