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Kontakt

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  • Wilkommen!

    Wir begrüßen Sie herzlich auf ratgeberrecht.eu, dem Internetportal der Anwaltskanzlei Weiß & Partner aus Esslingen am Neckar.

    Unsere ausschließlich zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei deckt den Beratungsbedarf der kleinen und mittleren Unternehmen ab und vertritt natürlich auch Einzelkaufleute, Existenzgründer sowie Privatpersonen. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im gewerblichen Rechtsschutz mit Bezug zu den neuen Medien und zum Internet. Darüber hinaus sind wir auch auf den Gebieten des Vertriebsrechts, Arbeitsrechts, Erbrechts, Mietrechts sowie des Verbraucherschutzrechts tätig.

    Sollten Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen oder Interesse an unserer Tätigkeit haben, rufen Sie uns unverbindlich an oder schicken Sie uns eine E-Mail - wir freuen uns auf ein Kennenlernen.

    Mit besten Grüßen aus Esslingen, Ihre Anwaltskanzlei Weiß & Partner

  • Philosophie!

    „Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ (Mahatma Gandhi)

    In diesem Sinne sehen wir es als unsere Aufgabe und unsere Berufung an, Ihr rechtliches Anliegen so aufzubereiten, dass Sie stets die Ruhe bewahren können und sich voll und ganz auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können. Selbst in ungünstigen Konstellationen werden wir Ihren Sachverhalt mit größter Sorgfalt überprüfen, damit Sie keine unnötigen Risiken eingehen oder Fehlentscheidungen treffen.

    Um nie die Ruhe zu verlieren, sollten Sie Ihre Angelegenheit nicht dem Zufall überlassen – Recht ist planbar.

    Wir stehen Ihnen daher gern für ein unverbindliches Kennenlernen zur Verfügung – sprechen Sie uns an... weiter

  • Honorar!

    Weil wir natürlich wollen, dass unsere Mandanten auch nach Abschluss einer Angelegenheit zufrieden mit unseren Leistungen bleiben, sind unsere Honorare genau so transparent, wie die Leistungen, die Sie hierfür erwarten dürfen.

    Es bestehen unterschiedliche Vergütungsmodelle, im Rahmen derer unsere Tätigkeiten entweder nach Zeitaufwand, zu einem Pauschalhonorar oder nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dabei nach dem sog. Streitwert/Gegenstandswert abgerechnet werden können.

    Welche Honorarvereinbarung für Ihre Angelegenheit am sinnvollsten ist, werden wir gern mit Ihnen im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Orientierungsgesprächs erörtern.

    Wir stehen Ihnen daher gern für ein unverbindliches Kennenlernen zur Verfügung – sprechen Sie uns an... weiter

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