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Abmahnung Stefan Pützfeld

Abmahnung des Herrn Stefan Pützfeld durch Rechtsanwalt Dieter Kottirre


Abmahnung Stefan Pützfeld

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Stefan Pützfeld, Vom-Stein-Str. 11, 41539 Dormagen, vertreten durch Rechtsanwalt Dieter Kottirre, Dormagen, vor.

In der Abmahnung wird erklärt, dass Stefan Pützfeld unter dem eBay-Benutzernamen „internethandelpuetzfeld“ einen eBay-Shop betreibe, über den er neue sowie gebrauchte Kfz-Ersatz- und Reparaturteile vertreibe.

Dem Empfänger der Abmahnung wird erklärt, dass er sich in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zum Abmahner Pützfeld befinde, da auch er vergleichbare Waren auf der Handelsplattform eBay verkaufe.

Allerdings habe Stefan Pützfeld feststellen müssen, dass das beanstandete eBay-Angebot gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatzgeschäft verstoße. Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten wirksam. Damit bestehe – so Rechtsanwalt Kottirre weiter – seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht sei der Empfänger der Abmahnung nicht nachgekommen.

Stefan Pützfeld lässt deshalb einen Unterlassungsanspruch geltend machen, sodass der abgemahnte eBay-Händler dazu aufgefordert wird, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zudem sollen Abmahnkosten in Höhe von 334,75 € aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € erstattet werden.

An der uns vorliegenden Abmahnung fällt auf, dass sich Rechtsanwalt Dieter Kottirre offensichtlich stark an dem Wortlaut derjenigen Abmahnungen orientiert hat, die der Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage ausspricht. Rechtsanwalt Sandhage ist bekannt dafür, standardisiert und textbausteinartig fehlerhafte Hinweise auf die OS-Plattform abzumahnen. Der Wortlaut seiner Abmahnungen ist verblüffend ähnlich mit dem Wortlaut der Abmahnung von Rechtsanwalt Kottirre, die uns jetzt vorgelegt worden ist.

Die der Abmahnung beiliegende und durch Rechtsanwalt Kottirre vorformulierte „Unterlassungserklärung“ sollte in keinem Fall in der vorgelegten Form unterschrieben werden. Auch wenn der Entwurf lediglich ein Vertragsstrafeversprechen von 600,00 € beinhaltet, ist zu berücksichtigen, dass derartige Erklärungen nichts anderes als einen Vertrag auf Lebenszeit darstellen. Selbst bei fahrlässigen Verstößen besteht daher die Gefahr, auf Zahlung dieser Vertragsstrafen in Anspruch genommen zu werden, sodass hier nicht vorschnell gehandelt werden sollte.

Stattdessen kann die fachliche Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz tätigen Anwalt dazu beitragen, unnötige Risiken und Kosten von vornherein zu vermeiden.

Sprechen Sie uns gern einfach unverbindlich an…


UPDATE 05.10.2018: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Dieter Kottirre aus Dormagen im Namen des eBay-Händlers Stefan Pützfeld ("internethandelpuetzfeld") ausspricht.

Erneut lässt der Abmahner Pützfeld den fehlenden Hinweis auf die OS-Plattform in einem eBay-Angebot über Autoteile abmahnen.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafebewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten von Stefan Pützfeld abgeben (vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 600,00 €) und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € auf dem Konto von Rechtsanwalt Kottirre zum Ausgleich bringen.


UPDATE 09.10.2018: Weitere Abmahnung

Und wieder erreicht und eine Abmahnung des Herrn Stefan Pützfeld aus Dormagen, vertreten durch Rechtsanwalt Dieter Kottirre.

Auch mit dieser (Serienbrief-) Abmahnung wird textbausteinartig ein fehlender Hinweis auf die sog. OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots abgemahnt.

Der Empfänger der Abmahnung soll auch in diesem Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 600,00 €) abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 334,75 € auf dem Kanzleikonto von Anwalt Kottirre zur Einzahlung bringen.

Die Abmahnungen werfen immer mehr Fragen auf, sodass es sich für Betroffene lohnt, hier genauer hinzuschauen, bevor die Forderungen von Abmahner Pützfeld bzw. Rechtsanwalt Kottirre vorschnell erfüllt werden.

Wir stehen Ihnen gern in einem für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonat zur Verfügung.


UPDATE 25.10.2018: Weitere Abmahnung

Erneut geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die Rechtsanwalt Dieter Kottirre aus Dormagen im Namen des Onlinehändlers Stefan Pützfeld, Vom-Stein-Str. 11, 41539 Dormagen, handelnd unter "internethandelpuetzfeld", ausspricht.

Mit seiner Textbausteinabmahnung mahnt Rechtsanwalt Kottirre erneut einen fehlenden Hinweis auf die sog. Streitschlichtungsplattform/OS-Plattform ab.

Der abgemahnte eBay-Händler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Stefan Pützfeld abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 334,75 € aus das Kanzleikonto von RA Dieter Kottirre überweisen.

Im Übrigen können wir auf unsere vorstehenden Informationen verweisen.


UPDATE 13.11.2018: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die Rechtsanwalt Dieter Kottirre, In Ückerath 4, 41542 Dormagen, im Namen des Herrn Stefan Pützfeld, internethandelpuetzfeld, Vom-Stein-Straße 11, 41539 Dormagen, ausspricht.

Im Gegensatz zu seinen bisherigen Abmahnungen ist Rechtsanwalt Kottirre diesmal etwas kreativer geworden. Es wird nämlich nicht nur der fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform in einem eBay-Angebot abgemahnt, sondern - darüber hinaus - auch fehlende Pflichtangaben im elektronischen Geschäftsverkehr (Hinweise auf das gesetzl. Mängelhaftungsrecht, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, Speicherung des Vertragstextes, etc.). 

Natürlich soll der abgemahnte eBay-Händler auch in dieser Sache eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Pützfeld abgeben. Zusätzlich sollen Abmahnkosten aus einem Streitwert von 10.000,00 € und damit in Höhe von 887,03 € an Anwalt Kottirre gezahlt werden.

Die Abmahnung weist einige Schwächen auf, die genauestens überprüft werden sollten. Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte aber in keinem Fall in der vorgelegten und durch Rechtsanwalt Kottirre vorformulierten Form unterzeichnet und zurückgereicht werden. Die damit einhergehenden Risiken wären gewaltig.

Wenn auch Sie von Stefan Pützfeld und Rechtsanwalt Dieter Kottirre abgemahnt worden sind, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einem im Wettbewerbsrecht tätigen Fachanwalt auf. So lassen sich unnötige Kosten und Risiken von vornherein bestens vermeiden.

Natürlich stehen auch wir Ihnen für Rückfragen oder ein kostenloses Orientierungstelefonat gern zur Verfügung.


UPDATE 15.11.2018: Weitere Abmahnung

Auch heute erreicht uns eine Abmahnung von Stefan Pützfeld (internethandelpuetzfeld), Dormagen, die durch Rechtsanwalt Dieter Kottirre gegenüber einem eBay-Händler ausgesprochen wird.

Diese Abmahnung gleicht der Abmahnung, über die wir vorgestern berichtet haben, nahezu bis aufs Wort. RA Kottirre und Abmahner Stefan Pützfeld haben wohl gemeinsam einen Weg gefunden, mit Hilfe von Textbausteinabmahnung effizient abzumahnen.

In diesem Fall soll natürlich ebenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Stefan Pützfeld abgegeben und Anwaltskosten in Höhe von 887,03 € an RA Dieter Kottirre gezahlt werden.


UPDATE 16.11.2018: Weitere Abmahnung

Und schon wieder wird uns eine Abmahnung vorgelegt, die Rechtsanwalt Dieter Kottirre aus Dormagen im Namen des eBay-Händlers Stefan Pützfeld ausspricht.

Entsprechend unserer Updates vom 13.11.2018 und 15.11.2018 wird auch mit dieser Abmahnung standardisiert, neben einem fehlerhaften Hinweis auf die OS-Plattform in einem eBay-Angebot, auch die fehlenden Pflichtangaben im elektronischen Geschäftsverkehr (Hinweise auf das gesetzl. Mängelhaftungsrecht, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, Speicherung des Vertragstextes, etc.) beanstandet.

Anwalt Kottirre fordert erneut die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem soll der abgemahnte eBay-Händler Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwalt Dieter Kottirre zum Ausgleich bringen.

Diese Mehrfachabmahnungen werfen viele Fragen auf, die die Chancen für die betroffenen eBay-Händler steigen lassen. Es lohnt sich, hier genauer hinzuschauen und das Vorgehen des Abmahnduos Stefan Pützfeld/Rechtsanwalt Kottirre genauer zu beleuchten.


UPDATE 27.11.2018: Abmahner Pützfeld macht Rückzieher

Wir haben mehrere Betroffene gegen die Abmahnungen von Stefan Pützfeld/Rechtsanwalt Kottirre vertreten. In allen Angelegenheiten konnten wir die Abmahner davon überzeugen, dass ein Verzicht auf die Abmahnung sinnvoll sein könnte.

Unsere Überzeugsversuche hatten Erfolg: Stefan Pützfeld verzichtet in allen Fällen auf die mit den Abmahnungen behaupteten Ansprüche.

Ein voller Erfolg für unsere Mandanten.

Sollten auch Sie abgemahnt worden sein oder gar schon eine Unterlassungserklärung abgegeben oder Zahlungen an Rechtsanwalt Kottirre geleistet haben, ist noch nicht alles zu spät. Sprechen Sie uns gern einfach unverbindlich an.



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