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Abmahnung Premium-Eventservice Berlin UG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Premium-Eventservice Berlin UG


Abmahnung Premium-Eventservice Berlin UG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Premium-Eventservice Berlin UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Helge Drescher, Warmensteinacher Straße 21c, 12349 Berlin, vor.

Betroffen von der Abmahnung ist ein Unternehmer, der Eventmöbel und Zubehör bzw. Hussen über das Internetportal eBay-Kleinanzeigen anbietet und vermietet.

In der Abmahnung der Premium-Eventservice Berlin UG heißt es insoweit:

„…aufgrund Ihrer Tätigkeit stehen wir in einem Wettbewerbsverhältnis gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Wir vermieten, wie auch Sie, Hussen für Veranstaltungen.“.

Anschließend wird dem Empfänger der Abmahnung weiter vorgehalten:

„Bei der Durchsicht Ihrer Angebote wurde festgestellt, dass erhebliche Wettbewerbsverstöße vorliegen.

Im Rahmen Ihrer Angebote stellen Sie Vermietungsanzeigen bei ebay-kleinanzeigen ein, bei denen Sie sich als «privater Anbieter» eintrugen. Bei der Anzeigenerstellung wird gezielt nach privat oder gewerblich unterschieden.

Durch die Angabe «Privat» suggerieren Sie dem Interessenten, dass dieser preiswerter mieten kann, da keine Gewinnerzielung vorliegen würde. Ferner haben Sie keine rechtlichen Angaben gemacht, wie es bei gewerblich tätigen Personen bei Ebay-Kleinanzeigen gefordert wird. Hier soll durch die Täuschung versucht werden, mehr Aufträge zu erhalten, um so einen größeren Umsatz zu erzielen. Die Vermietung von Produkten (hier: Hussen) stellt bereits in der Natur der Sache eine Gewinnerzielung dar und ist daher eine gewerbliche Tätigkeit. Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit bei Vermietung von Nutzobjekten ist rechtlich unstrittig.“.

Nach Auffassung der Premium-Eventservice Berlin UG liege somit ein Wettbewerbsvorteil vor, der zu einem unlauteren Wettbewerb führe und gem. UWG mit einer Abmahnung geahndet werden könne.

Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb durch die Premium-Eventservice Berlin UG dazu aufgefordert, unverzüglich die bestehenden oder noch zu schaltenden Anzeigen derart zu verfassen, dass der Kunde erkennen kann, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und somit eine Gewinnabsicht vorliegt. Ferner soll der Abgemahnte „alle rechtlichen Angaben“ machen.

Unter Fristsetzung wird der Empfänger der Abmahnung ebenfalls noch dazu aufgefordert, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des unlauteren Verhaltens ergäbe sich aus § 8 Abs. 1, 3 Nr. 3 UWG i.V.m. 4 UWG, der Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ergäbe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Die Wiederholungsgefahr sei nach Auffassung der Rechtsprechung allein durch die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung oder einer notariell beurkundeten Unterlassungserklärung auszuräumen. Nach der Rechtsprechung sei es nicht ausreichend, die gerügten Rechtsverstöße einfach zu ändern oder zu entfernen. Es sei zudem auch nicht ausreichend, einen Webshop vom Netz zu nehmen oder technisch sicherzustellen, dass ein Einkauf nicht mehr möglich ist, so der Wortlaut der Abmahnung weiter. Ferner sei die Unterlassungserklärung auch erforderlich, wenn derzeit keine Anzeigen geschaltet würden, um eine Wiederholungshandlung auszuschließen.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Firma Premium-Eventservice Berlin UG (haftungsbeschränkt) auch noch Schadensersatz. Hierzu wird in der Abmahnung behauptet, dass durch die angebotenen Produkte uns ein Vermögensschaden entstanden sei, da die Kunden durch die private Anzeige und Preisgestaltung von günstigeren Preisen ausgehen und die Angebote annehmen oder zumindest suggeriert bekommen, dass die angebotenen Produkte günstiger gemietet werden könnten.

Ohne weitere Begründung wird der (angebliche) Schaden sodann auf 195,00 € beziffert. Dieser Betrag soll ebenfalls binnen einer bestimmten Frist auf dem Konto der Premium-Eventservice Berlin UG zum Ausgleich gebracht werden.

Abschließend führt Drescher gegenüber dem Empfänger der Abmahnung noch aus:

„Vorsorglich weise ich darauf hin, dass, falls die Zahlung und die unterschriebene Rücksendung der Unterlassungserklärung (unverändert) nicht erfolgen sollte, der Vorgang an meinen Rechtsanwalt abgegeben wird, der dann ein einstweiliges Verfügungsverfahren beim Amtsgericht beantragen wird.“.

Die der Abmahnung beiliegende „Unterlassungserklärung“, die der Empfänger der Abmahnung unterschreiben und zurückschicken soll, weist – genauso wie der Abmahnung selbst – gravierende Mängel auf. Weil es sich bei einer so harmlos wirkenden Unterlassungserklärung aber letztlich um einen lebenslang gültigen Vertrag handelt, aus dem es in der Regel nach Unterzeichnung kein Entrinnen mehr gibt, sollte hier sorgfältig überlegt werden, ob und mit welchem Inhalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll. Die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung sollte jedoch in keinem Fall in dieser Form abgegeben werden, da sie das unüberschaubare Risiko in sich trägt, künftig auf Zahlung empfindlicher Vertragsstrafen in Höhe mehrerer tausend Euro pro Verstoß in Anspruch genommen zu werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Premium-Eventservice Berlin UG erhalten haben, sollten Sie neben der Sach- und Rechtslage auch die taktischen Reaktionsmöglichkeiten mit einem Fachmann erörtern. So lassen sich empfindliche Nachteile, Kosten und Risiken von vornherein zuverlässig vermeiden.

Dabei lassen Sie sich bitte auch nicht von der „Drohung“ beeindrucken, nach der die Premium-Eventservice Berlin UG den Vorgang an einen Rechtsanwalt abgeben werde, wenn die Unterlassungserklärung nicht unverändert abgegeben würde. Eine solche Drohung ist – salopp ausgedrückt – der reinste Blödsinn. Dies bedeutet aber wiederum nicht, dass die Abmahnung generell auf die leichte Schulter genommen werden oder als unbeachtlich abgetan werden kann.

Weil die Abmahnung allerdings auch weitere Fragen aufwirft, sollten Sie nicht zögern, sofort fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Für ein kostenloses Orientierungstelefonat stehen natürlich auch wir Ihnen gern zur Verfügung – rufen Sie uns einfach an.


UPDATE 17.01.2019: Weitere Abmahnung

Uns geht eine weitere Abmahnung zu, die "Drescher" im Namen der Premium-Eventservice Berlin UG ausspricht.

Erneut geht es um die "private" Vermietung von Hussen über die Internetplattform eBay-Kleinanzeigen. Auch hier wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, sich als privater Verkäufer auszugeben, obwohl er eine gewerbliche Tätigkeit in Bezug auf das Vermieten von Nutzobjekten ausübe. Dadurch liege eine Wettbewerbsverstoß vor, den die Premium-Eventservice Berlin UG abmahnt.

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Schadensersatz in Höhe von 195,00 € an die Firma Premium-Eventservice Berlin UG (haftungsbeschränkt) zahlen.

Die Forderungen der Premium-Eventservice Berlin UG sind sehr weitgehend. Keinesfalls sollte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form unterzeichnet und zurückgeschickt werden - zu groß wäre das Risiko, künftig mit Vertragsstrafen in Höhe mehrerer tausend Euro je Verstoß konfrontiert und so auch finanziell akttraktiv für die Premium-Eventservice Berlin UG zu werden.

Wenn die Unterlassungserklärung einmal unterschrieben worden ist, bleibt sie in aller Regel lebenslänglich gültig.

Die Beratung und Vertretung durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt hilft Ihnen, derartige Risiken von vornherein zu minimieren.


UPDATE 26.08.2019: Weitere Abmahnungen

Nachdem es in den letzten Monaten eher ruhig um die Abmahnungen der Premium-Eventservice-Berlin UG war, legt Helge Drescher nun offensichtlich wieder los, da uns heute mehrere (!) Abmahnungen erreichten.

Für seine Premium-Eventservice Berlin UG mahnt Helge Drescher mehrere Anbieter bei eBay-Kleinanzeigen ab. Abgemahnt werden private Anbieter, die Hussen auf eBay-Kleinanzeigen vermieten würden und dadurch eine gewerbliche Tätigkeit ausüben sollen. Die Vermietung von Produkten stelle bereits in der Natur der Sache eine Gewinnerzielung dar und sei daher eine gewerbliche Tätigkeit, so Abmahner Drescher.

Der jeweilige Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der abmahnenden Firma Premium Eventservice Berlin UG abgeben und einen Schadensersatz zahlen. Es wird allen Ernstes behauptet, dass der Firma Premium-Eventservice ein Vermögensschaden entstanden sei. Dieser Vermögensschaden wird von Helge Drescher mal mit 165,00 € und mal mit 181,00 € beziffert. Sonst finden sich keinerlei Angaben zur Höhe dieses angeblichen Vermögensschadens.

Erneut lässt Drescher sich den Hinweis nicht nehmen, dass er den Vorgang an seinen Rechtsanwalt abgeben werde, sofern die geforderte und der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung nicht unverändert (!) zurückgeschickt würde.

Sodann schließt Herr Drescher seine Abmahnungen mit dem Hinweis, dass er das Gewerbe- und Finanzamt informieren werde. Mit solchen Hinweisen begibt sich Abmahner Helge Drescher auf sehr dünnes Eis, da solche Drohungen für ihn sehr schnell zum Boomerang werden können.

Es lohnt sich, hier genauer hinzuschauen. Die Verteidigungschancen stehen jedenfalls gut.

Nach wie vor sollten die geforderten Unterlassungserklärungen aber auf keinen Fall abgegeben werden, bevor sie nicht inhaltlich und rechtlich überprüft worden sind. Um existentielle Risiken zu vermeiden, wenden Sie sich bitte an fachkundige Unterstützung. Nur so ist es möglich, erhebliche finanzielle Schäden in Zukunft von vornherein abzuwenden.

Auch wir stehen Ihnen natürlich gern für Fragen zur Verfügung und bieten Betroffenen kostenlose und unverbindliche Orientierungstelefonate an.

Rufen Sie uns gern einfach an...


UPDATE 16.01.2020: Zahlreiche weitere Abmahnungen

In dieser Woche sind uns zahlreiche Abmahnungen der Firma Premium-Eventservice-Berlin UG zugegangen. Standardisiert werden auch hier jeweils privater Anbieter, die Hussen über die Plattform eBay-Kleinanzeigen zur Miete anbieten, abgemahnt, sodass auf obige Ausführungen verwiesen werden kann.

Die Verteidigungschancen stehen sehr (!) gut. Keinesfalls sollten strafbewehrte Unterlassungserklärung oder modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen leichtfertig abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung des von der Firma Premium-Eventservice-Berlin UG geforderten Schadensersatz. Eine fachkundige Beratung empfiehlt sich in jedem Fall und lohnt sich im wahrsten Sinne des Wortes.


UPDATE 20.01.2020: Weitere Abmahnungen ("Zelt-Vermietung")

Nun liegt uns eine Abmahnung vor, mit der die Firma Premium Eventservice Berlin UG auch ein eBay-Kleinanzeigen-Angebot abmahnt, mit dem ein privater Anbieter die Vermietung eines Zelts (Party-Zelt) anbietet. Auch hier lautet der Vorwurf, dass die Vermietung von Produkten/Zelten bereits in der Natur der Sache eine Gewinnerzielung darstelle und daher eine gewerbliche Tätigkeit sei.

Erneut sollen "die rechtlichen Angaben" fehlen. Ferner soll der Empfänger der Abmahnung auf seine (angeblich) gewerbliche Tätigkeit hinweisen.

Diese Abmahnung, bei der es nun nicht mehr um Hussen, sondern um Zelte geht, erweckt den Eindruck, als hätte die Firma Premium-Eventservice Berlin UG (haftungsbeschränkt) nunmehr ihren Abmahnradius erweitert.

Die Korrespondenz mit den später abgemahten Anbietern wird seitens der abmahnenden Firma Premium-Eventservice Berlin UG übrigens durch den Nutzer "Kati Teufel" geführt. Um an den Namen und die Anschrift der Abgemahnten zu gelangen, geht in der Regel mehrfache E-Mail-Korrespondenz voraus, mit der Kati Teufel letztlich die Identität der abzumahnenden Anbieter in Erfahrung bringen will.

Wenn auch Sie von "Kati Teufel" angeschrieben werden, sollten Sie also hellhörig werden.

Aber selbst wenn Sie bereits auf die Anfragen von Kati Teufel reagiert haben und es zu einer Abmahnung kam, bestehen noch immer gute Verteidigungschancen.


UPDATE 19.02.2020: Anwaltskanzlei meldet sich

In einem uns vorliegenden Fall schaltet sich nun eine Anwaltskanzlei für die Firma Premium-Eventservice Berlin UG (haftungsbeschränkt) ein.

Zunächst sprach die Firma Premium-Eventservice Berlin UG (haftungsbeschränkt) in dieser Sache noch selbst eine Abmahnung gegenüber einem Anbieter auf der Internetplattform eBay Kleinanzeigen aus.

Auf eine vom abgemahnten Anbieter vorgeschlagene gütliche Einigung meldete sich dann jedoch nicht mehr die Premium-Eventservice Berlin UG. Stattdessen wird dieser Vorgang nun durch Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek von der Kanzlei der BÖTTCHER ROEK HEISELER Rechtsanwälte aus Berlin aufgegriffen.

Auch Anwältin Züwerink-Roek vertritt die Rechtsauffassung, dass der Anbieter als gewerblicher Ebay­Händler einzuordnen sei. Deshalb bestehe die Verpflichtung, „ein ordnungsgemäßes Impressums bereitzuhalten, ein Widerrufsrecht einzuräumen, den Verbrauchern Gewährleistung zu gewähren“ und das Risiko zu tragen, dass die Ware unbeschädigt beim Verbraucher ankommt. Ferner bestünden „umfangreiche Informationspflichten vor und nach Abschluss des Vertrages gegenüber den Verbrauchern“, so der Vorhalt von Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek.

Erneut wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Auch wird die Forderung nach einem Schadensersatz von 185,00 € wiederholt, weil der Firma Premium-Eventservice Berlin UG (haftungsbeschränkt) ein entsprechender Schaden entstanden sei.

Zudem sollen die Kosten der Abmahnung durch die Rechtsanwälte Böttcher Roek Heiseler erstattet werden und zwar zugunsten eines Anderkontos von Rechtsanwältin Züwerink-Roek. Der Gegenstandswert/Streitwert wird mit 15.000,00 € beziffert.


UPDATE 22.09.2020: Weitere Abmahnung

Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Premium-Eventservice-Berlin UG. Diese Abmahnung wird diesmal wieder selbst von der Firma Premium-Eventservice-Berlin UG ausgesprochen.

Abgemahnt wird ebenfalls ein privater Anbieter auf der Internetplattform "eBay Kleinanzeigen". Diesmal geht es allerdings nicht mehr um die Vermietung von Hussen, sondern um ein Angebot über die Vermietung von Fotoboxen.

Auch in dem (privaten) Angebot zur Vermietung einer Fotobox sieht Herr Drescher von der Premium-Eventservice-Berlin UG einen Wettbewerbsverstoß und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird ein Schaden von 178,50 € behauptet, den der Empfänger der Abmahnung ersetzen soll.

Im Übrigen kann auf unsere bisherigen Ausführungen verwiesen werden.



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