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Abmahnung Lothar Fürst

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Lothar Fürst - Foto: © salomonus_/fotolia.com


Abmahnung Lothar Fürst

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Lothar Fürst, Mühlenstraße 1, 47574 Goch, zu. Vertreten wird Herr Lothar Fürst durch den uns aus anderen Abmahnvorgängen bestens bekannten Rechtsanwalt Gereon Sandhage. Insofern verweisen wir auf unsere Ausführungen aus vergangenen Tagen.

Nach Angaben in der Abmahnung sei Herr Lothar Fürst Inhaber des Modelabels „MH My-Musthave". Dieses Label verkaufe europaweit über Webshops, Handelsplattformen (z.B. Ebay unter dem Verkäufernamen „my-musthave_de") und Boutiquen Taschen jedweder Art, Kleinlederwaren wie z.B. Portemonnaies, Gürtel und Kreditkartenetuis sowie Mode-Accessoires.

Herr Lothar Fürst habe feststellen müssen, dass der Empfänger der Abmahnung bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

So ist in der Abmahnung des Herrn Lothar Fürst zu lesen:

„Seit dem 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit besteht auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform Ebay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht sind Sie nicht hinreichend nachgekommen. So halten Sie den Hyperlink zur EU-Online-Streitbeilegung nicht vor. Sie weisen zwar sowohl bei den rechtlichen lnformationen des Verkäufers als auch in Ihren AGB auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung nebst Internetadresse hin. Dies reicht jedoch nicht aus. Die Internetadresse muss verlinkt werden. D.h. der Verbraucher muss auf den Link klicken können. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.

Mein Mandant hat daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen Sie.

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte hat mein Mandant mich ermächtigt, Ihnen Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens meines Mandanten fordere ich Sie insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link auf die OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei Ihren Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne haben Sie die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens XX.XX.XXXX (hier eingebend) an mich zurückzusenden.“

Den Gegenstandswert der Abmahnung des Herrn Lothar Fürst beziffert Rechtsanwalt Sandhage mit 3.000 EUR.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Lothar Fürst durch RA Gereon Sandhage erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


UPDATE 05.11.2018: Weitere Abmahnung(en)

In zumindest einer dieser weiteren Abmahnungen des Herrn Lothar Fürst, MH My-Musthave, lässt dieser die Bezeichnung „PU-Leder“ beanstanden. Rechtsanwalt Gereon Sandhage führt insofern dazu aus:

„Die gesamte Branche leidet unter einer Schwemme von niedrigpreisigen und oftmals minderwertigen Produkten, deren Absatz mit der unzulässigen Bezeichnung „PU Leder" angekurbelt wird. Es existiert in der Bundesrepublik Deutschland kein Material, welches chemisch, wissenschaftlich oder technisch mit dem oben Genannten bezeichnet werden darf. Der Begriff ist von der Werbebranche erfunden, um Kunststoffprodukte aus PVC oder Polyurethan in die Nähe von hochwertigem Leder zu rücken. Der Verbraucher, der diese Materialbezeichnung liest, gelangt zu der Auffassung, dass es sich um Leder handelt, was gerade nicht der Fall ist. Denn als Leder oder mit einem Ausdruck, der nach der Verkehrsauffassung auf Leder hinweist, darf nur Material bezeichnet werden, das aus gewachsener tierischer Haut bzw. Fell hergestellt ist. Die Bezeichnung „PU Leder" ist insofern irreführend und gleichzeitig wettbewerbswidrig i. S. d. §§ 3, 5 UWG, was in der Vergangenheit von der Rechtsprechung bestätigt wurde (vgl. z. B. OLG Bamberg, Aktenzeichen 3 U 219/11).“

Auch insofern lässt Herr Lothar Fürst den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung auffordern. Zudem soll dieser die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000 EUR tragen (334,75 EUR).


UPDATE 12.11.2018: Weitere Abmahnung nebst Berechtigungsanfrage

Uns geht ein weiteres Schreiben zu, das der Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage im Namen von Lothar Fürst, Mühlenstr. 1, 47574 Goch, handelnd unter "MH My Musthave" bzw. bei eBay unter "my-musthave_de", an einen eBay-Händler gerichtet hat.

Das Schreiben ist zwar mit "Berechtigungsanfrage" überschrieben, allerdings handelt es sich wohl um eine Mischung aus wettbewerbsrechtlicher Berechtigungsanfrage und Abmahnung.

Diesmal geht es um die Bewerbung einer Armbanduhr auf der Handelsplattform eBay mit einer UVP.

Dem angegebenen Verkaufspreis sei eine unverbindliche Herstellerverkaufspreisempfehlung (UVP) gegenübergestellt. Die abgemahnte Uhr entstamme jedoch nicht der aktuellen Kollektion des Herstellers. Vielmehr handele es sich um ein älteres Vorläufermodell, das nicht mehr in der Preisliste des Herstellers geführt würde. Damit sei die Preisempfehlung nicht mehr existent, so Rechtsanwalt Sandhage weiter.

Vor diesem Hintergrund will RA Sandhage nun im Wege einer "formellen Berechtigungsanfrage" wissen, weshalb man sich dazu berechtigt fühle, die angebotene Uhr unter Verweis auf eine UVP anzubieten. Hier fordert der Abmahnanwalt sogar die Vorlage der aktuell gültigen Preisliste des Herstellers.

Um den Empfänger des Schreibens einzuschüchtern, lässt sich Herr Rechtsanwalt Sandhage es sich nicht nehmen, auf die (angebliche) Strafbarkeit fehlerhafter UVPs nach § 16 UWG hinzuweisen.

Für den Fall, dass die beworbene UVP nicht, nicht mehr oder nicht in der angegebenen Höhe besteht, fordert Anwalt Sandhage die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Mehrfachabmahners Lothar Fürst.

Darüber hinaus sollen dann Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 35.000,00 € auf dem Konto von Rechtsanwalt Gereon Sandhage zur Einzahlung gebracht werden.

Ein solches Vorgehen spricht wieder mal Bände über die Tätigkeit von Rechtsanwalt Sandhage und sollte keinesfalls ungeprüft und widerspruchslos hingenommen werden. Betroffenen wird empfohlen, sich zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken dringend an einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

Auch wir stehen Ihnen natürlich für Rückfragen gern zur Verfügung.


UPDATE 16.01.2019: Weitere Abmahnung

Wieder geht uns eine Abmahnung von MH My-Musthave, Lothar Fürst, zu, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage gegenüber einem eBay-Händler ausspricht.

Abgemahnt werden zwei Punkte in einem eBay-Angebot über Textilien/Bekleidung.

Einerseits lässt Abmahner Lothar Fürst beanstanden, dass die Textilangabe "Acryl" gegen die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011 über die Bezeichnung von Texilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen (EU-Textilkennzeichnungsverordnung) verstoße. In Art. 5 der Textilkennzeichnungs-VO sei bestimmt, dass für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen nur die Textilfaserbezeichnungen verwendet werden dürfen, die im Anhang 1 aufgeführt sind, so Abmahnanwalt Sandhage weiter. Der Begriff "Acryl" sei dort nicht aufgeführt - der richtige Gattungsname laute "Polyacryl".

Andererseits wird - wie für Rechtsanwalt Sandhage typisch - ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform abgemahnt.

Der Empfänger der Abmahnung wird auch hier zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Lothar Fürst aufgefordert. Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 4.000,00 € an Rechtsanwalt Gereon Sandhage gezahlt werden.


UPDATE 05.03.2019: Weitere Abmahnung

Erneut wird uns eine Abmahnung vorgelegt, die Rechtsanwalt Sandhage im Namen von MH My-Musthave Lothar Fürst, Goch, ausspricht.

Diesmal geht es "nur" um die Textilangabe "Acryl" im Rahmen eines eBay-Angebots.

Auch hier soll der Abgemahnte aber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten aus einem Streitwert von 3.000,00 € an den Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage zahlen.


UPDATE 25.03.2019: Weitere Abmahnung (Fehlende Eintragung ins Verpackungsregister "LUCID")

Die Abmahnungen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen des Herrn Lothar Fürst (MH My-Musthave) ausspricht, gehen in die nächste Runde. Nunmehr wird Abmahnanwalt Sandhage kreativer und mahnt die fehlende Eintragung in das Verpackungsregister LUCID ab.

Rechtsanwalt Sandhage erklärt dem Empfänger der Abmahnung, dass er als Online- und Versandhändler beim Versenden der Waren zwangsweise Verpackungen benutzen müsse und des der Registrierungspflicht des § 9 VerpackG unterfalle. Allerdings finde sich in dem für Jedermann einsehbaren Verpackungsregister LUCID kein Eintrag des Unternehmens. Danach bestehe der dringende Verdacht, dass derzeit gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nach § 9 Abs. 4 VerpackG verstoßen würde, was auch eine Ordnungswidrigkeit darstelle, für die ein Bußgeld von bis zu 100.000,00 EUR pro Fall verhängt werden könne, so der Abmahnanwalt weiter.

Der abgemahnte Onlinehändler wird anschließend dazu aufgefordert, den Bescheid über die erstmalige Registrierung nach § 9 VerpackG oder die gleichzeitig erteilte Registrierungsnummer bei LUCID zu übermitteln. 

Für den Fall, dass die Registrierung, die für Händler im Übrigen kostenfrei sei, noch nicht vorgenommen worden ist, wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, die Registrierung schnellstmöglich nachzuholen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners Lothar Fürst abzugeben.

Es werden ferner Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € verlangt.

Wenn auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, lassen Sie sich bitte nicht von den Drohungen des Rechtsanwalt Sandhage einschüchtern. Eine taktisch sinnvolle Reaktion ermöglicht es, besonnen auf die Forderungen zu reagieren und sich mit Erfolg gegen die Abmahnung zu verteidigen.

Gern stehen wir Ihnen für ein kostenloses Orientierungstelefonat oder ein Angebot für unsere Tätigkeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an...


UPDATE 31.07.2019: Weitere Abmahnung (OS-Link)

Die Abmahnungen, die Rechtsanwalt Sandhage für Lothar Fürst (MH My-Musthave) ausspricht, reißen nicht ab.

Aktuell erreicht uns eine Abmahnung, mit der ein eBay-Händler wegen der fehlenden Verlinkung auf die sog. OS-Platfform abgemahnt wird. In den AGB des eBay-Angebots würde zwar auf die Streitschlichtungsplattform hingewiesen, die Internetadresse sei aber nicht verklingt, obwohl der Verbraucher auf den Link klicken können müsse, so Abmahnanwalt Sandhage zur Begründung der Abmahnung.

Es soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € gezahlt werden.

Die Verteidigungschancen stehen nach wie vor sehr (!) gut.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (2)

  • Sandro Faust

    15 Januar 2020 um 18:32 |
    Bei uns hat Herr Fürst zugeschlagen! Auch bei uns war versehentlich der Link zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nicht anklickbar.
    Das scheint hier ein Sport von herrn Fürst + Anwalt Sandhage zu sein.!!! Das sind ja tolle MItberwerber!

    antworten

  • Nicole Respondek

    25 März 2019 um 12:58 |
    Guten Tag,
    ich habe eine Abmahnung erhalten.
    Acryl , 300 € muss ich dieses Zahlen.
    Was würde mich ihre Unterstützung kosten?
    Vielen Dank.
    MfG

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