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Abmahnung ECOVACS Europe GmbH

Urheberrechtliche Abmahnung der Firma ECOVACS Europe GmbH


Abmahnung ECOVACS Europe GmbH

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Firma ECOVACS Europe GmbH, Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Schulte-Umberg, Dortmund, vor.

Rechtsanwalt Schulte-Umberg erklärt dem Empfänger der Abmahnung, dass seine Mandantin europäische Tochtergesellschaft der Firma ECOVACS Robotics in China und deshalb europaweit für den Vertrieb der Produkte der Firma ECOVACS Robotics zuständig sei. Ferner sei die ECOVACS Europe GmbH Betreiberin der Internetseite ecovacs.de.

Dem abgemahnten Onlinehändler wird vorgeworfen, dass er 8 Bilddateien nutze, die vollständig der Internetseite der Firma ECOVACS Europe GmbH entstammen würden. Die Bilddateien seien seinerzeit durch ein professionelles Fotostudio erstellt worden und die entsprechenden Verbreitungsrechte an die Firma ECOVACS Europe GmbH übertragen worden. Eine entsprechende Lizenzvereinbarung zur Nutzung dieser Bilddateien oder sonstigen vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung der Bilddateien bestünden nicht. Vor diesem Hintergrund sei von einer erheblichen Rechtsverletzung auszugehen.

Der Empfänger der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma ECOVACS Europe GmbH aufgefordert. Darüber hinaus wird ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 200,00 € pro Bilddatei gefordert, sodass der Empfänger der Abmahnung 1.600,00 € an die ECOVACS Europe GmbH zahlen soll. Letztlich begehrt Rechtsanwalt Dirk Schulte-Umberg die Erstattung der Kosten seiner Tätigkeit aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 €.

Die der Abmahnung beiliegende und durch RA Schulte-Umberg vorformulierte Unterlassungserklärung geht jedoch sehr (!) weit über das erforderliche Maß hinaus und sollte daher unter keinen Umständen in der vorgelegten Form unterzeichnet werden. Die dadurch entstehenden Risiken erscheinen gewaltig.

Mit einem weiteren Schreiben erstreckt Rechtsanwalt Schulte-Umberg die Abmahnung sodann auch noch auf Videodateien/Filmdateien, die ebenfalls in unzulässiger Weise genutzt worden sein sollen.

Nachdem die Abmahnung nicht zum gewünschten Erfolg führte, lässt die Firma ECOVACS Europe GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.

Das angerufene Landgericht erlässt die einstweilige Verfügung jedoch nicht und bestimmt stattdessen Termin zur mündlichen Verhandlung.

Wir werden weiter berichten…

Weil die Forderungen der Firma ECOVACS Europe GmbH insgesamt ungewöhnlich viele Fragen aufwerfen, sollten künftige Abmahnungen mit der erforderlichen Sorgfalt strengstens geprüft werden.


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