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Abmahnung der BVB Merchandising GmbH

Marken- / wettbewerbsrechtliche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH - Foto: © ultrakreativ/fotolia.com


Abmahnung BVB Merchandising GmbH

Die BVB Merchandising GmbH spricht eine marken- / wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus. Die BVB Merchandising GmbH ist, so ist in der Abmahnung zu lesen, als Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA Inhaberin der Marken „BVB“, „Borussia Dortmund“ und „BVB 09“.

Mit der Abmahnung lässt die BVB Merchandising GmbH die angeblich nicht lizenzierte Verwendung des BVB-Logos, somit eine Markenrechtsverletzung durch die ungenehmigte Verwendung des Markenlogos des BVB sowie wettbewerbsrechtlich eine unlauteren Rufausbeutung beanstanden. Insoweit stellt die Abmahnung der BVB Merchandising GmbH den klassische Fall der Verfolgung von Verkäufen nichtlizenzierter Fanartikel dar.

Sodann wird der Empfänger der Abmahnung der BVB Merchandising GmbH aufgefordert, die Benutzung der Marke umgehend zu einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter fordert die BVB Merchandising GmbH Auskunft über den Verletzungsumfang zu erteilen sowie den Schaden für sämtliche Schäden die entstanden sind und ggf. noch entstehen zu erstatten. Zudem sollen die Artikel, die mit einem BVB-Zeichen versehen sind, der Vernichtung zugeführt werden.

Ob die Abmahnung der berechtigt ist oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, ob die Benutzung der entsprechenden Marke durch eine private Handlung oder eine Handlung im geschäftlichen Verkehr erfolgte. Eine Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich nur dann vorliegen, wenn die Handlung im sogenannten „geschäftlichen Verkehr“ erfolgte. Ob dies der Fall ist, sollte daher stets sorgfältig geprüft werden. Die Schwelle, ab wann das private Handeln in ein gewerbliches Handeln umschlägt, ist niedrig anzusetzen. Hierüber haben wir der Vergangenheit bereits vielfach -auch in Bezug auf andere Abmahnungen- berichtet.

Weiter sollte bedacht werden, dass durch die Unterzeichnung einer der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung ein Vertrag zwischen dem Empfänger der Abmahnung und dem Abmahner zustande kommt. Dieser Vertrag hat sodann ein Leben lang Gültigkeit. Die tägliche Praxis zeigt dabei immer wieder, dass derartige, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärungen, deutlich zu weit gefasst sind. Die Unterzeichnung hätte daher zur Folge, dass sich der Abgemahnte freiwillig zu mehr verpflichten würde, als er tatsächlich müsste.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten haben, sprechen Sie uns an.


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