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Abmahnung Claudia Pflücke

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Pflücke


Abmahnung Claudia Pflücke

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Pflücke, Nieuwpoorter Str. 40, 63110 Rodgau, handelnd bei eBay unter „troeller-handel“, vor.

Die Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder von der Kanzlei Schroeder, Adreas-Gayk-Str. 7-11, 24103 Kiel, bzw. Schloßstr. 110, 12163 Berlin, ausgesprochen.

Die Abmahnung wird gegenüber einem privaten eBay-Verkäufer ausgesprochen. Vorwurf der Abmahnung ist ein gewerblicher Handel bei eBay unter dem Deckmantel des Privatverkaufs. Vergleichbare Abmahnungen hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder in den vergangenen Monaten in einer erheblichen Anzahl für unterschiedliche Abmahnmandanten ausgesprochen.

In der uns vorliegenden Abmahnung erklärt Rechtswahl Schroeder, dass Claudia Pflücke als Händlerin unter anderem auf der Internetplattform eBay Kosmetikartikel zum Kauf anbiete. Ihre Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Dabei verkaufe Claudia Pflücke in ganz erheblichem Umfang und nicht nur gelegentlich Kosmetikartikel. Allein auf der Plattform eBay veröffentliche sie unter dem Verkäufernamen troeller-handel derzeit rund 500 Angebote für Kosmetikartikel und habe über 16.000 Artikel verkauft.

Dem Empfänger der Abmahnung hält Anwalt Lutz Schroeder vor, dass er bei eBay ebenfalls in großem Umfang Kosmetikartikel anbiete. Der abgemahnte Händler bezeichne sich dabei als privater Anbieter. Diese Aussage eines Privatverkaufs treffe allerdings nicht zu, da die Verkaufstätigkeit alle Kriterien erfülle, die die Rechtsbrechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme.

Anschließend beruft sich Rechtsanwalt Lutz Schroeder auf mehrere Gerichtsentscheidungen, die sich mit dem gewerblichen Handel bei eBay auseinandersetzen sollen. Rechtswahl Schroeder resümiert dazu, dass die Angebots- und Verkaufstätigkeit des abgemahnten eBay-Händlers den Bereich einer privaten Verkaufstätigkeit verlassen habe, weil zahlreiche Angebote unterhalten würden, unter denen sich auch Neuwaren befänden. Teilweise würden die Angebote auch in Form sogenannter Mehrfachauktionen veröffentlicht. Folglich trete der Abgemahnte nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auf. In Wirklichkeit sei die Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen, meint RA Lutz Schröder – das sei unlauter.

Darüber hinaus weist Rechtsanwalt Schröder darauf hin, dass den abgemahnten eBay Händler umfangreiche und teilweise sehr arbeits- und kostenintensive Pflichten eines gewerblichen Anbieters träfen. Diese Pflichten würden jedoch unter Berufung auf die angeblichen Privatverkäufe ignoriert. Das Warenangebot verstoße so gegen gesetzliche Regeln, die den fairen Wettbewerb der Unternehmer garantieren sollen. Insbesondere würde gegen die gesetzlichen Informationspflichten verstoßen, weil die Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung enthielten. Zudem sei der abgemahnte eBay-Privatverkäufer als Unternehmer dazu verpflichtet, eindeutig und gesetzeskonform über das dem Käufer zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Auch müsse in den Angeboten auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungrechts hingewiesen werden. Diese Pflicht ignoriere der Empfänger der Abmahnung ebenfalls. Darüber hinaus bestehe die Verpflichtung, im Rahmen des Impressums einen Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) aufzunehmen. Auch dränge sich Rechtsanwalt Lutz Schroeder der Verdacht auf, dass für die Verkaufstätigkeit kein Gewerbe angemeldet und dementsprechend auch keine Steuern abgeführt würden. Die Abmahnung richte sich aber allein gegen die fälschliche Behauptung eines „privaten Verkäufers“, stellt Rechtsanwalt Lutz Schroeder klar. Claudia Pflücke verlange daher allein die Unterlassung der Behauptung „privater Verkäufer“.

Der Empfänger der Abmahnung wird anschließend dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der ab Malerin Claudia Pflücke abzugeben. Darüber hinaus fordert die Kanzlei Schroeder die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 953,40 € aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 €.

Wie eingangs erwähnt, hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder in den vergangenen Monaten eine Masse an Abmahnungen wegen identischer Vorwürfe nahezu inhaltsgleich im Namen mehrerer Mandanten ausgesprochen. In diesen von uns bearbeiteten Vorgängen haben sich die Indizien für ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Vorgehen verdichtet. Die Abmahnung, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen der Frau Claudia pflücke ausspricht, ist deshalb genauso kritisch zu betrachten. Allerdings besteht kein Automatismus, der darauf schließen lässt, dass die Abmahnung allein schon deshalb rechtsmissbräuchlich ist, weil Anwalt Schroeder in anderen Fällen rechtsmissbräuchlich abgemahnt hat. Dem tritt hinzu, dass die Frage des Rechtsmissbrauchs gemäß § 8c UWG immer im Einzelfall geprüft werden muss. Der Rechtsmissbrauch würde aber zur Unzulässigkeit der Abmahnung führen. Das bedeutet, dass der rechtsmissbräuchlich abmahnende Händler selbst dann keine Ansprüche auf Unterlassungserklärung und Abmahnkostenerstattung geltend machen kann, wenn die Abmahnung in der Sache selbst begründet sein sollte.

Aber selbst dann, wenn die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich sein sollte, darf die geforderte und von Rechtsanwalt Lutz Schroeder vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige Einschränkungen abgegeben werden. Zumindest die Unterlassungserklärung, die uns hier vorgelegt worden ist, geht deutlich über dasjenige hinaus, was ein redlicher Abmahner verlangen dürfte - das ist jedoch typisch für die Vorgehensweise von Rechtsanwalt Lutz Schroeder und uns ebenfalls hinlänglich bekannt.

Hinzu kommt, dass Unterlassungserklärungen zumeist harmlos wirken. Man muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass solche Erklärungen lebenslang gültig bleiben, und dass bei Verstößen gegen Unterlassungserklärungen Vertragsstrafen von zumeist 5.000,00 € je Verstoß drohen. Deshalb ist ein besonderes Augenmerk auf die Frage, ob und mit welchem Inhalt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, zu legen. Die Unterlassungserklärungen sollten also keinesfalls leichtfertig unterschrieben und an Rechtsanwalt Lutz Schroeder zurückgeschickt werden.

Wenn auch Sie von Frau Claudia Pflücke bzw. RA Schroeder abgemahnt worden sind, können Sie uns die Abmahnung gern einmal unverbindlich zusenden oder uns im Wege eines kostenlosen Orientierungstelefonats kontaktieren.


UPDATE 09.08.2023: Einstweilige Verfügung und Mahnbescheid
Wird auf die Abmahnung, die Rechtsanwalt Lutz Schroeder für Claudia Pflücke, Rodgau, handelnd unter „troeller-handel“, ausgesprochen hat, nicht reagiert, lässt Abmahnerin Pflücke den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragen. Das zuständige Landgericht hat die begehrte einstweilige Verfügung erlassen und den Streitwert auf 12.000 € festgesetzt.

Parallel dazu versucht Rechtsanwalt Lutz Schroeder, die mit der Abmahnung geltend gemachten Abmahnkosten per gerichtlichem Mahnbescheid zu titulieren. Pikanterweise wird in dem Mahnbescheid ein anderes Streitgericht angegeben als dasjenige, dass die einstweilige Verfügung erlassen hat.

Der Umstand, dass eine einstweilige Verfügung beantragt wird, zeigt abermals deutlich, dass die Abmahnungen keinesfalls auf die leichte Schulter genommen oder ignoriert werden sollten. Wir haben in den vergangenen Monaten aber die Erfahrung gemacht, dass eine taktisch sinnvolle Reaktion unmittelbar mit Erhalt der Abmahnung gerichtliche Verfahren und damit weitere Kosten und Risiken vermeiden kann.

Kontaktieren Sie uns gern.


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