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Abmahnung A1 Kontor Bramgau UG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt)


Abmahnung A1 Kontor Bramgau UG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Matthias Fintelmann, Varusstr. 29, 49565 Bramsche, vor.

Die Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Philip Quick von der Kanzlei Bülte Quick Bergmann - Notar Fachanwälte Rechtsanwälte aus Bramsche ausgesprochen.

Zur Begründung der Abmahnung erklärt Rechtsanwalt Quick zunächst, dass die Firma A1 Kontor Bramgau UG auf der Internethandelsplattform eBay unter dem Namen „a1_kontor_bramgau“ insbesondere Haushaltswaren aller Art, Kleinartikel für den Bürobedarf sowie sonstige Kleinartikel für den Garten anbiete.

Dem Empfänger der Abmahnung wirft Rechtsanwalt Philip Quick vor, dass die Widerrufsbelehrung in einem eBay-Angebot in „Blockform“ vorgehalten würde. Damit weiche der abgemahnte eBay-Händler vom gesetzlichen Belehrungsmuster ab, sodass die Belehrung droht, schnell undeutlich zu werden, mit der weiteren Folge, dass die Widerrufsfrist für den Verbraucher niemals beginnt.

Ebenfalls wird die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform gerügt. Zwar halte der Abgemahnte die Internetadresse (URL) zur Streitschlichtungsplattform vor, dies reiche ohne eine Verlinkungs-Funktionalität aber nicht aus, so Rechtsanwalt Quick weiter.

Darüber hinaus wird abgemahnt, dass in dem betroffenen eBay-Angebot „keine gültigen AGB hinterlegt“ seien. Es werde nicht darüber informiert, wie der Vertrag zustande kommt und welche Vertragssprache gilt. Ebenso würden keine Angaben über die Vertragstextspeicherung gemacht oder Informationen über das Mängelhaftungsrecht gegeben.

Der Empfänger der Abmahnung wird abschließend dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma A1 Kontor Bramgau UG (haftungsbeschränkt) abzugeben. Zudem sollen Abmahnkosten, also Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung, in Höhe von 492,54 € (Gegenstandswert: 5.000,00 €) auf dem Konto der abmahnenden Kanzlei Bülte Quick Bergmann zum Ausgleich gebracht werden.

Die Abmahnung und insbesondere die durch Rechtsanwalt Philip Quick vorgefertigte „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ wirft zahlreiche Fragen auf, sodass im uns vorliegenden Fall nicht empfohlen werden konnte, den Forderungen nachzukommen.

Dies ist aber stets im Einzelfall zu prüfen, um keine unnötigen Risiken einzugehen, und zwar auch mit Blick auf die lebenslang gültige Unterlassungserklärung. Selbst ein fahrlässiger Verstoß gegen eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung kann nämlich zu empfindlichen Konsequenzen durch hohe Vertragsstrafen (von mehreren tausend Euro je Verstoß!) führen kann.


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