Keine Weiterveräußerung von Download-Dateien (Hörbuch)

Versieht eine Hörbuchverlag seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Klausel, dass die zum Download angebotenen Dateien nach dem Erwerb nicht ohne die Zustimmung des Verlags entgeltlich weiterverwertet werden dürfen, so ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellt in seinem Urteil fest, dass der Erwerber solcher Dateien durch die Einschränkung nicht unangemessen benachteiligt wird, weil er davon ausgehen muss, dass er nur in begrenztem Umfang Rechte an den Musikwerken erhält und es für die Weitergabe und Verwertung einer gesonderten Zustimmung bedarf. Eine derartige Erlaubnis lag in dem verhandelten Fall aber nicht vor.

Urteil des OLG Stuttgart vom 03.11.2011

2 U 49/11

JurPC Web-Dok. 56/2012

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Neueste Kommentare

Bei mir kaufte dietzernator ( Julia Dietz) Anfang Mai ein Trikot ,gezahlt wurde selbstverständlich nicht !!! Komisch kam mir vor das die...

Nadine Nadine 23. Mai, 2013 |

Das facebook- photo zeigt definitiv ein schwedisches Model.
Aber das Wasserzeichen des schwedischen Photographen ist entfernt.
Evtl....

btsv btsv 23. Mai, 2013 |

Hab auch ne Mail von denen bekommen. Sofort bemerkt, dass das ein Abzockversuch ist. Mein Puls hat sich davon nicht beeindrucken lassen....

Frank Frank 23. Mai, 2013 |

Auch interessant, dass in der Mail von "Sybille Wichmann" der selbe Rechtschreibfehler gemacht wird, wie von Stefan hier im Thread:...

Michael Michael 23. Mai, 2013 |

Interessant, dass sich nun plötzlich eine Sybille Wichmann zu Wort meldet.
In den E-Mails wurde immer ausschließlich von einer Julia...

Michael Michael 23. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...