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Abzocke dieurheberschuetzer.de Stefan Braun


Uns liegt eine E-Mail des Herrn Stefan Braun als Geschäftsführer der Firma dieurheberschuetzer.de vor. Diese Art der Abzocke erinnert dabei sehr stark an die Abzocke der Abzocke der Firma fashX.de durch Frau Julia Wichmann, da die E-Mails in weiten Teilen sogar wortidentisch sind (inkl. Rechtschreibfehler):

Von:

"Rechtsabteilung" <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>

[…]

Straftatbestand dieurheberschuetzer Braun ./. […] Bilddiebstahl Ebay Auktion […]

Sehr geehrter […], alias […],

 

Sie haben in der oben genannten Ebay-Auktion ein Bild von uns gestohlen und es auf der Internetplattform von Ebay für Ihre Zwecke missbraucht, daher sind wir dazu gezwungen bereits am […] den Fall bei Gericht vorzutragen über unseren Rechtsanwalt, den Herr Völkers und gleichzeitig wird Ihnen eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung zugesandt. Durch dieses vorgehen erhöhen sich die Gebühren alleine aufgrund der Kostennote des Anwaltshonorars erheblich, nämlich um etwa 1545,- Euro. 

Sollte es dann noch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, vermehren sich diese Gebühren nochmals deutlich. Zusätzlich der gleichen Kosten die für ihren eigenen Rechtsanwalt und natürlich die noch folgenden Gerichtsgebühren anfallen. Der Streitwert des Verfahrens wird je gestohlenem Bild auf 45.000 Euro festgelegt. Ein Rechtsanwalt verlangt bei diesem Streitwert ungefähr 240 bis 300 Euro netto die Stunde bei einer Erstberatung sind demnach ca. 1500 Euro anzusetzen.

Es wird ihnen also genau vorgeworfen, dass Sie ein Bild in der oben genannten Ebay-Auktion, widerrechtlich gegen den Willen des Besitzers, "Herrn Stefan Braun Geschäftsführerin des Onlineportals dieurheberschuetzer.de" in ihrer Ebay-Auktion […] genutzt haben. Die alleinigen Bildrechte an diesem Bild sind jedoch Eigentum der Firma dieurheberschuetzer.de. welche die Nutzung der Bilder von dieurheberschuetzer.de nicht gestattet. Dieses steht unter anderem in den Bedingungen der Firma dieurheberschuetzer. Es ist dabei auch völlig unerheblich, ob Sie das Bild von der Internetplattform dieurheberschuetzer.de direkt kopiert haben oder von einer unserer Partnerwebseiten unseres Unternehmens oder es gar direkt aus dem Google Bildermanager kopiert wurde. Fakt ist dabei jedoch, dass es unser Bild ist welches gestohlen wurde.

Wir fordern von Ihnen daher die Summe in Höhe von 998,47 Euro, diese Summe ist in den Bedingungen der Webseite von dieurheberschuetzer.de bei dem Diebstahl des Bildes vertraglich festgeschrieben und dadurch automatisch Vertragsbestandteil, es müssen folglich bis zum […] auf das Konto von "Herrn Stefan Braun" der fällige Gesamtbetrag angewiesen werden, um einem möglichen Gerichtsverfahren aus dem Wege zu gehen. Neben den Kosten für die Abmahnung, der Unterlassungserklärung und den Anwaltsgebühren. Wobei die Schadenersatzsumme letztendlich nur rund 1/8 (12,5%) der Gesamtkosten ausmachen werden. Wir möchten aber dennoch erwähnen, dass diese E-Mail hier keine Abmahnung ist, sondern lediglich ein Vorschlag der außergerichtlichen Lösung. Sollte diese nicht Zustande kommen, werden sich die Kosten an die in dieser E-Mail genannten Kosten annähern.

Es geht in diesem Fall hier aber auch noch weiter, da es sich um den Diebstahl geistigen Eigentums handelt, reden wir hier auch von einer Straftat. Welche alleine vom Wert der Schädigung her, deutlich über einem Ladendiebstahl liegt. Da wird also auch definitiv ein Strafverfahren auf Sie hinzukommen, welches im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe enden könnte, sofern die Kosten nicht getragen werden können für die vom Gericht verordnete Strafe oder falls zuvor ähnliche Delikte begangen wurden sind. Dieses würde mit der Bezahlung von 998,47 Euro ebenfalls nicht zur Anzeige gelangen. Ebenso wenig wie die Meldung beim zuständigen Finanzamt, da Sie mit der Nutzung von professionellen Bildern auf der Plattform Ebay ein gewerbsmäßiges handeln suggerieren, das erstens beim Gewerbeamt angemeldet werden müsste und zweitens müssten alle Ihre Ebayauktionen dementsprechend mit der entsprechenden Widerrufsbedingung versehen sein. Dieses ist aber nicht der Fall bei Ihnen aktuell, so dass im Grunde jede Ebay-Auktion abgemahnt werden müsste, was im Laufe des Verfahrens auch geschehen würde.Für die Anzeige werden wir bei der Polizei ihre persönlichen Daten zur eindeutigen Identifikation der Person unter anderem mit einreichen.

[…]

Die Anzeige wird am […] gegen Sie gestellt werden. Weiteres wird dann in den folgenden Gerichtsverhandlungen geklärt werden müssen. Außer es kommt bis zum

[…]

die geforderte Summe als Entschädigung bei "Herrn Stefan Braun" in Höhe von 998,47 Euro an, in diesem Fall würden wir auf etwaige Schritte und Maßnahmen vollständig verzichten, als die da wären, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadenersatzforderung und die Strafanzeige. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass am […] um 12 Uhr der Rechtsanwalt Völkers mit dem Fall beauftragt wird und wir gegen Sie gerichtlich vorgehen werden. Ab dem […] erhöhen sich die Kosten definitiv und ein Stoppen des Verfahrens ist nicht mehr möglich! Eine Verhandelung der Summe ist ebenfalls nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns aktuell in einem offenen Verfahren befinden und wir keinerlei weitere Informationen preisgeben können, um die polizeizlichen Ermittlungen nicht zu behindern und um dem Gerichtsverfahren nicht vorzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Braun

Oberschlesische Str. 18a

Geschäftsführer

22049 Hamburg

Deutschland

dieurheberschuetzer.de

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Auch wenn sich die „Unternehmensentwicklung“ der Firma dieurheberschuetzer.de beeindruckend liest (den Sitz dieses „Weltunternehmens“ sehen Sie unten in der Karte),

Abmahnung dieurheberschuetzer Stefan Braun 1

verwundern doch die zahlreichen rechtlichen Fehler in den Ausführungen der Firma dieurheberschuetzer.de:

So lässt die Firma dieurheberschuetzer.de, Geschäftsführer Stefan Braun, auf ihrer Internetseite ausführen, dass Streitigkeiten im Urheber- und Wettbewerbsrecht in der Regel einen relativ hohen Streitwert haben. 50.000 € - 250.000 € seien dabei keine Seltenheit. 

Abmahnung dieurheberschuetzer Stefan Braun 2

In der Tat sind die Streitwerte in urheberrechtlichen Streitigkeiten nicht zu unterschätzen. In Bezug auf die unberechtigte Verwendung eines Bildes sind Streitwerte über 10.000 € die absolute Ausnahme. Insofern sind die Ausführungen der Firma dieurheberschuetzer.de bestenfalls geeignet, die eignen abstrusen Forderungen zu untermauern und „Panik“ zu erzeugen. Lassen Sie sich hiervon nicht beeindrucken!

Es verwundert zudem, dass die die Firma dieurheberschuetzer.de, Geschäftsführer Stefan Braun, offensichtlich keine Unterlassung einfordert. Wie kann noch deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, dass es nur ums Geld geht… 

Dass die Firma dieurheberschuetzer.de, Geschäftsführer Stefan Braun, offensichtlich von urheberrechtlichen „Basics“ nicht allzu viel Ahnung zu haben scheint, zeigt sich auch an einem weiteren Blogeintrag. 

Abmahnung dieurheberschuetzer Stefan Braun 3

Was auch immer mit der Aussage „Abmahnungen sind 30 Jahre vollstreckbar“ gemeint ist. Abmahnungen sind nicht vollstreckbar. Der „Urheberrechtsverletzer“ kann nach erfolgreicher Abmahnung auch nicht 30 Jahre lang belangt werden. Hier gelten die allgemeinen Verjährungsregeln. Wenn die Firma dieurheberschuetzer.de damit zum Ausdruck bringen will, dass eine Unterlassungserklärung 30 Jahre Gültigkeit erlang, ist auch dies juristischer Nonsens.

Wir können auf Grund von Vorstehendem nicht anraten, auf derartige E-Mails der Firma dieurheberschuetzer.de irgendwelche Zahlungen zu leisten (ach so: Wohin eigentlich?). Wir gehen davon aus, dass hier lediglich unter neuem Namen abgezockt werden soll. So liegt uns auch bei den zahlreichen E-Mails der fashX.de durch Frau Julia Wichmann noch nicht ein anwaltliches Abmahnschreiben vor. Auch ist diesseits nicht bekannt, dass jemals gerichtliche Schritte eingeleitet wurden.


Ihr Ansprechpartner

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