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Abmahnung Schollenkrug Restaurations GmbH

Abmahnung Schollenkrug Restaurations GmbH durch Kanzlei Sandhage


Abmahnung Schollenkrug Restaurations GmbH

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Schollenkrug Restaurations GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Kühl, Waidmannsluster Damm 77, 13509 Berlin, durch die Kanzlei Sandhage Rechtsanwälte vor.

Mit dieser Abmahnung lässt die Firma Schollenkrug Restaurations GmbH angeblich unerbetene E-Mail-Werbung beanstanden. In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:

„So übersandten Sie unserer Mandantin am [Datum], um [Uhrzeit] Werbung betreffend Ihres Unternehmens. Die E-Mail war an die [E-Mailadresse] gerichtet. Diesbezüglich ist festzustellen, dass meine Mandantin weder Kunde Ihres Hauses ist noch in sonstiger Geschäftsbeziehung zu Ihrem Hause steht. Zu keinem Zeitpunkt wurden Sie von meiner Mandantin aufgefordert ihm per elektronischer Post Werbung zukommen zu lassen, noch wurde sonst eine derartige Verfahrensweise gebilligt.

 

Es liegt damit ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb meiner Mandantin vor (Vergl. BGH - I ZR 118/07 - E-Mail Werbung II). Der Verstoß gegen §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S.2 BGB ist dabei bereits mit dem einmaligen Zusenden einer E-Mail erfüllt (vergl. BGH a.a.O.)

Namens und im Auftrag meiner Mandantin habe ich Sie aufzufordern, sich schriftlich und vertragsstrafebewehrt zu verpflichten, die monierten Verletzungshandlungen zu unterlassen. Dem Eingang der als Anlage beigefügten oder einer dieser entsprechenden Unterlassungsverpflichtungserklärung, sehe ich bis spätestens

[Datum]

entgegen.

Zur Fristwahrung sehe ich die Übermittlung per Fax als ausreichend an, weise jedoch darauf hin, dass das Original in diesem Fall innerhalb von drei weiteren Werktagen nachzureichen ist.

[…]

Sie sind schließlich aus Gründen des Schadenersatzes nach§ 823 BGB i.V.m. § 281 BGB verpflichtet, die hier entstandenen Kosten zu erstatten. Diese ergeben sich aus der meiner Mandantin erteilten Kostennote, die als Anlage in Abschrift beigefügt ist.

Der Streitwert im Bereich der E-Mail-Werbung unter Nichtkonkurrenten beträgt nach der Entscheidung des BGH I ZR 218/07 mindestens 6.000,00 EUR. So jetzt auch OLG Hamm 1 Sbd 13/05, OLG Düsseldorfl-15 U 41/04. Den Eingang des zu erstattenden Netto-Betrages in Höhe von 480,20 EUR erwarte ich ebenfalls innerhalb der oben aufgeführten Frist, da ich anderenfalls meiner Mandantin anraten werde, ihre Freistellungsansprüche im Gerichtswege durchzusetzen.“

In der der Abmahnung der Firma Schollenkrug Restaurations GmbH beiliegenden Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger der Abmahnung gegenüber der Firma Schollenkrug Restaurations GmbH verpflichten,

1. es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs Werbung durch elektronische Post zu versenden, ohne dass die Einwilligung des Adressaten hierzu vorliegt;

2. der Firma Schollenkrug Restaurations GmbH allen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die unter Ziffer 1.) genannten Verletzungshandlungen entstanden ist oder noch entsteht;

3. für jeden künftigen schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtung gem. Ziffer 1.) unter Verzieht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR (in Worten: EURO fünftausendeinhundert) an Firma Schollenkrug Restaurations GmbH zu zahlen;

4. die Firma Schollenkrug Restaurations GmbH von den durch diese Abmahnung entstandenen Kosten der Beauftragung der Rechtsanwälte Sandhage GbR in Höhe von netto 480,20 EUR durch Zahlung an die Rechtsanwaltskanzlei Sandhage freizustellen. 

Diese der Abmahnung der Firma Schollenkrug Restaurations GmbH durch die Sandhage Rechtsanwälte beigefügte Unterlassungserklärung ist deutlich zu weit gefasst. Der Abgemahnte sollte hier insbesondere beachten, dass durch eine unveränderte Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung ein Unterlassungsvertrag zu Stande kommt, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit entfaltet. Wir können daher nur dringend dazu anraten, einen derartigen Entwurf eines Unterlassungsvertrages nur nach Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung und dann auch nur mit Modifikationen und Konkretisierungen zur Unterschrift zu bringen.


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