Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
- Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
- Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
- Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
- Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
- Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt
0711 - 88 241 006
0711 - 88 241 009
Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
- Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
- Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
- Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
- Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.
Kommentare (3)
Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
Gegenstand dieser Abmahnung ist erneut das eBay-Angebot eines Mitbewerbers im Marktsegment
- Damen- und Herrenbekleidung (Unterwäsche).
Im Rahmen der Abmahnung werden verschiedene Wettbewerbsverstöße behauptet:
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung (in mehreren Punkten)
- fehlerhafte/unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- unzulässige Werbung durch die Angabe, eine Widerrufsbelehrung entspräche der amtlichen Fassung zum Zeitpunkt X
Sodann fordert Rechtsanwalt Tino Gunkel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Abmahnung liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der eine Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung zugunsten des Herrn Jürgen Theißen versprochen werden soll.
Ebenfalls soll darin die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (Gegenstandswert: 5.000,00 EUR) anerkannt werden und eine Freistellung des Herrn Jürgen Theißen von diesen Kosten erklärt werden.
Im übrigen kann auf Vorstehendes verwiesen werden.
Weiß & Partner
Mit dem Abmahnschreiben seines in Erfurt ansässigen Rechtsanwalts beanstandet Herr Jürgen Theißen das eBay-Angebot eines Mitbewerbers.
Konkret gerügt wird eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der sog. 40-Euro-Klausel und fehlende Pflichtinformationen.
Herr Theißen läßt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Der Abmahnung liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der eine Vertragsstrafe von 3.000,00 EUR für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung versprochen werden soll.
Ebenfalls soll darin die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 229,30 EUR (Gegenstandswert: 2.500,00 EUR) anerkannt werden und eine Freistellung des Herrn Jürgen Theißen von diesen Kosten erklärt werden.
Nach unserer Ansicht ist die der Abmahnung des Herrn Jürgen Theißen beigefügte Unterlassungserklärung des Herrn Rechtsanwalt Timo Gunkel zu weit gefasst. Wir raten daher dringend davon ab, die Unterlassungserklärung des Herrn Jürgen Theißen ohne Änderungen zu unterschreiben.
RA Alexander F. Bräuer
Mit dem Abmahnschreiben seines in Erfurt ansässigen Rechtsanwalts beanstandet Herr Jürgen Theißen das ebay-Angebot eines Mitbewerbers.
Konkret gerügt wird eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der sog. 40-Euro-Klausel.
Herr Theißen läßt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Der Abmahnung liegt eine solche im Entwurf vorformuliert bei, nach der eine Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung versprochen werden soll.
Ebenfalls soll darin die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (Gegenstandswert: 5.000,00 EUR) anerkannt werden und eine Freistellung des Herrn Jürgen Theißen von diesen Kosten erklärt werden.